
Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf der Republik Roldem „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ in Drucksache 15/17.
- Ds. 15/17
11. April 2015
- G E S E T Z E N T W U R F
der Republik Roldem
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit
§ 1
Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit.
§ 2
(1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
(2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
- Dr. Gatineau
Premierministerin

Dr. Annelie Gatineau