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Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und An

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 18:30
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete des Unionsparlaments,

Der Abgeordnete Buddenberg hat folgenden Gesetzesentwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat zunächst hat das Wort, die Aussprachedauer beträgt zunächst 96 Stunden.

Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit

§1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die Anzahl der Stimmen einer realen Person in Hinblick auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit.

§2 Stimmberechtigte ID
(1) Artikel II Wahlrecht/Wählbarkeit wird wie folgt um §3a ergänzt:
"Besitzt eine reale Person zwei Identitäten mit Unionsbürgerschaft, so hat diese dem Unionswahlleiter bis spätestens einen Tag vor Wahlbeginn an einem vom Unionswahlleiter bestimmten, öffentlichen, Ort mitzuteilen, mit welcher der beiden Identitäten sie Ihre Stimmabgabe tätigen möchte. Die Anzahl der Stimmen bleibt davon unberührt."

§3 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

RE: Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- un

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 18:34
von Dionysius Buddenberg
Verehrte Abgeordnete,

ich halte es, nun da die Unionsbürgerschaft neu geregelt wurde, ebenfalls für notwendig das Wahlrecht anzupassen. Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, habe ich diesen Gesetzesentwurf eingebracht, er soll Personen mit nur einem Unionsbürger dieselben Rechte geben, wie Personen mit zwei Unionsbürgern.

Des weiteren weise ich hier an dieser, wenn auch unangebrachten Stelle, darauf hin, dass sämtliche Identitäten, die jetzt als Unionsbürger registriert werden, nach jetzigem Planungsstand des Unionswahlamtes ohnehin nicht zu den nächsten Wahlen wahlberechtigt wären.

RE: Änderungsgesetz zum Wahlgesetz in Bezug auf das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- un

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 18:37
von Hans Truschke
Ich unterstütze diesen Vorschlag. Die neuen Identitäten sollten nicht dazu verwendet werden, sich mehr Wahlstimmen zu erhaschen.

Verfasst: Fr 10. Apr 2015, 19:42
von Helen Bont
Die Unionsregierung und die sie stützenden Fraktionen werden kurz beraten und dann Stellung beziehen.

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 00:17
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kollegen,
der von der SLVP eingebruchte Gesetzentwurf findet nicht die Zustimmung der Unionsregierung und der KDU-Fraktion.
Denn mit diesem Gesetzentwurf wird die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts konterkariert. Mit dem Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit verbindet die Unionsregierung die Hoffnung, dass damit ein Mehr an Aktivität innerhalb der Demokratischen Union und ihrer Länder generiert werden kann. Wer eine zweite ID aktiv ausgestaltet und mit ihr am politischen Leben der Demokratischen Union und ihrer Länder teilnimmt, soll dadurch belohnt werden, dass er ein zusätzliches Wahlrecht bekommt. Würde dieses aktive Wahlrecht entfallen, hätten wir nichts Weiteres als eine Nebenidentität, die den Titel "Hauptidentität" trägt. Da sich damit aber faktisch im Vergleich zu einer Nebenidentität nichts ändert und damit die Situation von vor der Neuordnung von Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit wieder hergestellt wird, würde die Reform ins Leere laufen.
Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 11:00
von Sylvester Calzone
Geschätze Kollgen,

Ich kann den Worten der Unionskanzlerin nur beipflichten. Wir haben mit der jüngsten Reform die Möglichkeit einer zweiten Hauptidentität geschaffen. Kommt diese Gesetzesänderung durch, dann haben wir nichts anderes als eine weitere Nebenidentität geschaffen. Es mag sein, dass der eine oder andere in diesem ehrenwerten Haus vielleicht eine andere Vorstellung von den praktischen Auswirkungen hatte und im Hinterkopf vielleicht ein System wie in den USA mit den dortigen State-IDs hatte.

Man kann sicher den vor kurzem hier von uns gewählten Ansatz kritisieren, aber ich bin der festen Überzeugung, dass wir dieser Reform nun zuerst Zeit geben sollten sich zu beweisen bevor wir erneut daran herum schrauben. Zudem Rufe ich den ehrenwerten Mitgliedern dieses Hauses in Erinnerung, dass wir kein exklusives Recht geschaffen haben welches nur einzelne bevorteilt. Jeder Unionsbürger hat diesselben Möglichkeiten bekommen und es liegt in seinen Händen diese zu nutzen oder bewusst darauf zu verzichten.

Ich rufe sie daher auf dieser Reform eine Chance zu geben und dem vorliegenden Änderungsgesetz eine Absage zu erteilen. Ich danke ihnen für ihre Aufmerksamkeit.

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 19:54
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Präsident des Unionsparlaments ist bis - ich glaube einschließlich - 17.04. abwesend. Da sein Stellvertreter, Herr Adomeit, ebenfalls abwesend ist, hat mich Präsident Buddenberg gebeten, in meiner Funktion als Alterpräsidentin dieses Hohen Hauses, während seiner Abwesenheit die Sitzungen zu leiten, was ich hiermit tue.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Debattenzeit zum vorliegenden Entwurf eines Änderungsgesetzes ist abglaufen. Daher schließe ich die Debatte und werde die Abstimmung einleiten.