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Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit
Verfasst: Di 10. Feb 2015, 15:32
von Dionysius Buddenberg
Der Abgeordnete Adomeit hat folgenden Gesetzesentwurf eingebracht.
Hiermit wird die Aussprache zu diesem eröffnet.
Der Abgeordnete Adomeit erhält zunächst das Wort.
Die Aussprache soll vorerst 96 Stunden andauern.
Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft- und Angehörigkeit
Artikel 1
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird um einen Paragrafen 4a ergänzt:
„§4a Zugang zu öffentlichen Ämtern
(1) Sofern nicht durch Gesetz abweichende Vorschriften getroffen werden, haben Unionsangehörige im Sinne dieses Gesetzes das Recht,
das Amt eines Unionsministers im Sinne von Art. 44 der Unionsverfassung
das Amt eines Unionsrichters im Sinne von Art. 59 der Unionsverfassung
Ämter im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Einführung des Berufsbeamtentums mit Ausnahme von Beamtenverhältnissen auf Zeit, deren rechtliche Grundlage sich auf die Unionsverfassung stützt und die nicht von den Vorschriften der Nummern eins und zwei dieses Paragrafen umfasst sind,
anzunehmen.
(2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis über die öffentlichen Ämter, die von Unionsangehörigen angenommen werden können.
Artikel 2
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf sechs, Absatz zwei wie folgt geändert:
„Jede reale Person hat das Recht, zwei Unionsbürgerschaften zu besitzen.“
Artikel 3
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf 6 um einen Absatz 2a ergänzt:
„Sofern eine reale Person mehr als eine Unionsbürgerschaft beantragt, so dem Antrag auf Einbürgerung die bereits bestehende Unionsbürgerschaft mit Namen kenntlich zu machen. Bei Unterlassen einer Kenntlichmachung sind die Vorschriften des Paragrafen fünf, Absatz eins Nummer eins anzuwenden.“
Artikel 4
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf zwei Absatz drei wie folgt erweitert:
„Es macht durch realen Personenbezug miteinander verbundene Unionsbürgerschaften im Sinne von Paragraf sechs, Absatz zwei dieses Gesetzes auf geeignete Weise im Bürgerverzeichnis kenntlich.“
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Verfasst: Di 10. Feb 2015, 16:52
von Christopher Adomeit
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
ich lege heute einen seit Beginn dieser Wahlperiode vorbereiteten Entwurf zur Neuregulierung des Unionsbürgerschaftsrechts vor. Dieser Entwurf ist weit mehr als nur ein einfacher Gesetzesentwurf, auch wenn er nur Recht im Range normalen Gesetzesrechtes ändern soll. Auch wenn die äußere Form nicht auf erhebliche Veränderungen hinweist, so ist es doch der Inhalt dieses Reformvorschlages, der grundlegende Weichenstellungen beinhaltet für die Revitalisierung der Demokratischen Union in ihren politischen Prozessen.
Ausgangspunkt des Entwurfs ist die von keiner Seite mehr zu leugnende Tatsache, dass dieses Land in Hinblick auf die Staatsorganisation zunehmend erhebliche Probleme damit hat, genügend Menschen zur politischen Partizipation zu bewegen. Eine zunächst nur summarische Analyse dieser Entwicklung ergibt hierfür eigentlich nur zwei sich anbietende Deutungsmuster: Es gibt entweder eine personell zu aufgeblähte Staatsorganisation oder schlicht zu wenig Personal, dass sich bestehender Aufgaben und Ämter anzunehmen gedenkt. Beide Erklärungsansätze sind in der Sache wohl nicht falsch und ergänzen sich. Beide Erklärungsansätze erfordern aber unterschiedliche Lösungen in verschiedener Regelungs- und Gesetzgebungsintensität.
Dieser Entwurf, meine Damen und Herren, zielt darauf ab, die zahlenmäßige Beteiligung an den Ämtern unserer Staatsorganisation und damit der gesamtpolitischen- und gesellschaftlichen Aktivität wieder zu erhöhen. Die Lösung, die dieser Entwurf vorsieht, ist unkompliziert und leicht eingängig. Seine Wurzeln liegen in der bestehenden Rechtslage des Unionsbürgerschaftsrechts, dass strukturelle Erstarrungstendenzen sicherlich begünstigt.
Bei der Erarbeitung des Reformentwurfs bin ich mit meinem Ministerium dabei von den Prämissen ausgegangen, das Recht der Unionsbürgerschaft in seiner Verständlichkeit und Normenklarheit zu vereinfach und auf der anderen Seite das bestehende Recht einer Liberalisierung zu unterziehen, damit die zahlemäßige politische Partizipation wieder steigt. Der Zusammenhang ist klar: Mehr Unionsbürger bedeuten in der Tendenz auch die Besetzung mehrerer Positionen, die Besetzung mehrerer Positionen lässt die politischen Akteursstrukturen vielfältiger werden - im Ergebnis wird das Land politisch deutlich aktiver. Wir vereinfachen mit diesem Gesetzesentwurf das bestehende Recht, indem wir grundlegend das Verhältnis von Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit zu besetzbaren staatlichen Positionen festlegen und die Unionsangehörigkeit weitgehend aufwerten. Viel von dem, was wir hier regeln, ist teils schon geübte Staatspraxis, teils aber wenig oder nicht deutlich genug normiert. Unionsangehörige haben nun mit diesem Entwurf das Recht, sich zum Unionsrichter wählen zu lassen, sich zum Unionsminister ernennen zu lassen und Beamtenpositionen anzunehmen.
Zugleich erlauben wir, was ich mir hier als radikalen Schritt zu bezeichnen erlaube, bis auf weiteres eine zweite Unionsbürgerschaft und damit die doppelte Bürgerrechtseinräumung für eine reale Person. Das ist freilich bisher stets eine rote Linie in der Geschichte der Demokratischen Union gewesen und deshalb nachvollziehbarerweise ein großer Schritt. Ich glaube aber - Adomeit erhebt kurz seine Stimme - dass wir zur Lösung der grundlegenden Probleme in diesem Land radikale Lösungswege beschreiten müssen, um uns wieder zukunftsfähig zu machen! Diese jetzige, politische Demokratische Union gleicht eher einem staatsorganisationellem Siechtum und kann aus den jetzigen Normenstrukturen heraus kaum noch genug Aktivität erzeugen, was wir Tag für Tag eindrücklich sehen. Ich bin mir gleichsam der Tatsache bewusst, dass die benannten Regelungsschritte Risiken bürgen. Dieser Entwurf enthält daher Transparenz- und Registerpflichten für die doppelte Unionsbürgerschaft und stellt auf diesem Weg sicher, dass niemand seine Position zur offensichtlichen Vorteilsnahme gereicht. Wir werden fortdauernd evaluieren müssen, ob diese Vorschriften ausreichend sein werden oder ob wir - im zweifel zwangs- oder strafbewehrte - Zusatzvorschriften werden erlassen müssen.
Dieses Reformprojekt, meine Damen und Herren, ist Gegenstand einer umfangreichen Staatsreform, die die Unionsregierung federführend mit dem Innen- und Justizministerium im Augenblick angeht. Sie fügt sich ein in die Reform des Wahlrechts und wird in einer organisierten Reformdiskussion über die Revision der Unionsverfassung enden. Zugleich ist sie bereits ein erster Baustein einer etwaigen Unionsgerichtsreform, die ebenfalls das Ziel politischer - hier freilich politisch-juristischer - Revitalisierung verfolgt. Das lassen Sie mich bitte so klar wie irgendwie denkbar sagen: Wir weihen uns selbst dem staatlichen Untergang, wenn wir nicht endlich tätig werden.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Adomeit verlässt das Rednerpult und nimmt Platz.
Verfasst: Mi 11. Feb 2015, 21:55
von Christopher Adomeit
wundert sich über das hohe Maß parlamentarischer Inaktivität.
Verfasst: Mi 11. Feb 2015, 22:09
von Sylvester Calzone
Geschätzte Kollegen,
Da ich durch meine Regierungstätigkeit bereits seit längerem über den Entwurf im Bilde bin überrascht es wohl wenig, dass ich ihm zustimmen werde.
Verfasst: Mi 11. Feb 2015, 22:20
von Annelie Gatineau
Damit hören Sie wenigstens zu, wenn am Kabinettstisch gesprochen wird. :klatsch:
Verfasst: Do 12. Feb 2015, 02:53
von Helen Bont
Original von Christopher Adomeit
wundert sich über das hohe Maß parlamentarischer Inaktivität.
Schaut in Richtung SLVP, ob von dort eine Reaktion folgt. Steht anschließend auf und tritt ans Rednerpult:
Herr Präsident, geschätzte Kollegen,
der Unionsminister Adomeit hat bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf das Wesentliche zu der Motivation und den Zielstellungen gesagt. Diese werden von der KDU-Fraktion, mitgetragen, weshalb ich für die KDU-Fraktion erklären kann, dass sie diesen Enwurf mittragen wird.
Verfasst: Do 12. Feb 2015, 09:59
von Annelie Gatineau
Original von Helen Bont
Schaut in Richtung SLVP, ob von dort eine Reaktion folgt. Steht anschließend auf und tritt ans Rednerpult:
Gatineau schaut die Kanzlerin an, die einen arroganten Blick in Richtung SLVP aufgesetzt hat und denkt sich: „So von Substanz war der Beitrag ihres Fraktionsvorsitzenden auch nicht. Der Minister legt vor, die Fraktion rennt hinterher. Ein klares Bekenntnis und eine Position für das Gesetz sieht anders aus. Das hat eher den Anschein als würde durchregiert...“
Verfasst: Do 12. Feb 2015, 13:18
von Rovan Trautmann
Ich kann auch nur betonen, dass ich den Antrag parteikonform unterstützen werde.
Verfasst: Do 12. Feb 2015, 15:37
von Dionysius Buddenberg
Herr Kollege Adomeit,
welche wichtigen Unionsämter sind denn derzeit unbesetzt?
Und noch eine zweite Frage:
Haben sie vor auch etwas gegen die wie sie sagten:
[...]personell zu aufgeblähte Staatsorganisation[...]
zu unternehmen?
Verfasst: Do 12. Feb 2015, 18:00
von Christopher Adomeit
Herr Kollege Buddenberg,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. Ich gehe davon aus, dass die Antworten zur Erhellung beitragen werden.
Zur Frage der Unbesetztheit von Unionsämtern will ich als allererstes nahelegen, den Blick nicht nur auf die Unionsebene nicht zu versteifen und auch den Blick auf die föderale Struktur der Länder zu setzen. Ausgehend von der Staatsorganisation die sich aus der Unionsverfassung ergibt - und damit ist dann auch die grundlegende föderale Struktur der Länder gemeint, undzwar nicht in ihrer freien Verfassungsgestaltung, sondern zunächst schlicht in der Tatsache, dass die Unionsländer kraft unseres Systems als hoheitliche, aber nicht souveräne staatliche Einheiten charakterisiert sind und ihnen einige originäre, staatliche Regelungsaufgaben zukommen - sehen Sie zunächst massive Probleme bei der Besetzung der Staatsorgane auf Landesebene: Abgesehen von Roldem als Ausnahme, die ich positiv hervorheben möchte, sind die Ämter der Regierungschefs unbesetzt oder ihrer politischen Aktivität nach faktisch nur der Form nach besetzt. Schon hierin sind die grundlegenden Probleme zu erblicken.
Ansonsten bitte ich Sie, Ihren Blick zum Beispiel auf die letzte Wahlperiode des Unionsparlaments mit mangelnder Mandatsbesetzung zu richten.
Und dann zur Frage der - wie ich sagte - aufgeblähten Staatsorganisation: Ein bisschen überspitzende Rede sei mir gestattet, wo es in diesem Plenarsaal inzwischen ja doch leider sehr ruhig zugeht. Aber: Ja, ich glaube, dass unsere Staatsorganisaton gemessen an den jetzigen Möglichkeiten durchaus zu aufgebläht ist. Das bedarf der gemeinsamen Evaluation. Die Unionsregierung wird in Kürze die Union-Länder-Arbeitsgruppe reaktivieren und über eine Revision der Unionsverfassung sprechen, in dessen Rahmen auch über das Gefüge der Staatsorganisation zu sprechen sein wird.
Insbesondere erinnern möchte ich aber an die Worte meiner Antragsbegründung: Es gibt hier zwei Wege, mit diesem Problem umzugehen: Aktivität steigern oder den Aktivitätsbedarf senken. Dieses Vorhaben verfolgt das Ziel der Aktivitätssteigerung und wird dann sinnvoll, wenn wir den Aktivitätsbedarf mit Maß und Mitte, verantwortungsvoll und vorsichtig anpassen.