2015/8 Abstimmung (Einspruch): Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6)
Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 16:30

Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,
ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
- Ds. 15/6
21. Januar 2015
- G E S E T Z E N T W U R F
Beschluss des Unionsparlaments
Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts
Artikel 1
Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.
Artikel 2
Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:
"Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."
Artikel 3
§ 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:
"Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."
Artikel 4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
- Buddenberg
Präsident des Unionsparlaments
Die Wahl dauert gemäß § 7 Absatz 2 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.