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2015/8 Abstimmung (Einspruch): Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6)

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 16:30
von Annelie Gatineau
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Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
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  • Ds. 15/6
    21. Januar 2015
  • G E S E T Z E N T W U R F
    Beschluss des Unionsparlaments





    Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts

    Artikel 1
    Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.

    Artikel 2
    Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:

    "Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."

    Artikel 3
    § 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:

    "Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."

    Artikel 4
    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
  • Buddenberg
    Präsident des Unionsparlaments
Sie haben die Möglichkeit, dem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).

Die Wahl dauert gemäß § 7 Absatz 2 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 16:38
von Franz Sperling
Nein

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 17:14
von Annelie Gatineau
Nein.

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 19:25
von Bodo von Kurzschluss
Nein

Verfasst: So 1. Feb 2015, 12:18
von Annelie Gatineau
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Sehr geehrte Mitglieder,

ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 3
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 0
- Nein: 3
- Enthaltung: 0

Damit erhebt der Unionsrat keinen Einspruch gegen das Siebte Gesetz zur Änderung des Wahlrechts.