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N-n-n-iiiiko Wirt

Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:20
von Niko Wirt
Eine leichte Alkoholfahne eilt dem vergangenen Ministerpräsidenten von Freistein voraus, während er in krakeliger Schrift einen Bürgerschaftsantrag ausfüllt.

NAME: Niko Wirt ist mein Name.
WOHNORT: RENSHAVN XI OLÉ!
GEBURTSDATUM: Bin ich überhaupt noch dabei hier?? Ja, Geburtsdatum ist schön.

Nach dem Ausfüllen des Antrags berührt Wirt seine mitgebrachte und halbvolle Bierdose etwas unglücklich mit dem Hemdsärmel, was dazu führt, dass sein Formular zu einem Gemisch von blauer Tinte und nassem Papier verschwimmt. Zu müde, sich noch einen Bogen zu holen, lässt sich Wirt in einen Stuhl im Warteraum sinken. Schnell schläft er in seinem Rausch ein. Weit und breit ist keinE MitarbeiterIn zu sehen.

Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:24
von Pandora Friedmann
Willkommen zurück...

Verfasst: Do 15. Jan 2015, 15:39
von Heinz Lüneburg
*Etwas überrascht wegen dem Besoffenen der da im AfEa rumtorkelt bespricht er sich, owohl nicht mehr zuständig, mit einer Mitarbeiterin*
Willkommen zurück

Verfasst: Do 15. Jan 2015, 21:25
von Johannes Kleven
Willkommen zurück, Herr Niko.
Ich empfehle Ihnen, Ihren Antrag zu wiederholen, sobald Sie wieder nüchtern sind, da Sie in angetrunkenem Zustand geschäftsunfähig sind und somit Ihr Antrag nichtig ist.

Verfasst: So 18. Jan 2015, 22:10
von Heinz Lüneburg
Das AfEa scheint zu schlafen...

Verfasst: So 18. Jan 2015, 23:08
von Jennifer Volpart
Wundert sich darüber, dass ihr alter Vorgesetzter besonders häufig in diesem Amt auftaucht, wo er doch in seinem Ministerium nicht gerade mit Kompetenz glänzt.

Verfasst: So 18. Jan 2015, 23:10
von Heinz Lüneburg
Macht der Gewohnheit ;)

Verfasst: So 18. Jan 2015, 23:36
von Jennifer Volpart
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    Ablehnung des Antrages auf Unionsbürgerschaft

    Sehr geehrter Herr Niko Wirt,

    Ihrem Antrag auf Erteilung der Unionsbürgerschaft wird nicht stattgegeben.

    Begründung:
    Der Antragsteller stellte den Antrag auf Erteilung der Unionsbürgerschaft in offenkundig volltrunkenem Zustand. Gem. § 3 Abs. 2 ZGB ist unter anderem geschäftsunfähig, wer volltrunken ist. Auf die von der freien Willensbildung getragene Beantragung einer Unionsbürgerschaft ist diese Vorschrift anzuwenden; der Antrag aus diesem Grunde abzulehnen.

    Rechtsbehelfsbelehrung:
    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 UVaG Widerspruch binnen 168 Stunden eingelegt werden. Der Widerspruch ist begründet und unter Beifügung des Bescheids im Wortlaut an die Ausgangsbehörde oder gem. § 4 Abs. 2 an das Unionsministerium des Innern als zuständige Widerspruchsbehörde zu richten.

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    Jennifer Volpart
    Direktorin