2014/39 Aussprache: 6. Wahrechtsänderungsgesetz (UP)
Verfasst: Di 28. Okt 2014, 08:03

Sehr geehrte Damen und Herren,
das folgende Gesetz wurde vom Unionsparlament beschlossen. Der Unionsrat ist einspruchsberechtigt. Die Aussprache ist eröffnet.
6. Wahrechtsänderungsgesetz
§ 1
§ 15 Absatz 1 Wahlgesetz wird wie folgt neu gefasst:
"Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.