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6. Wahrechtsänderungsgesetz
Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:28
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung hat den folgenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung eingebracht. Ich erteile das Wort der Antragsstellerin, anschliessend ist die Debatte eröffnet.
6. Wahrechtsänderungsgesetz
§ 1
§ 15 Absatz 1 Wahlgesetz wird wie folgt neu gefasst:
"Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:37
von Helen Bont
Meine Damen und Herren; Hohes Haus,
die Unionsregierung bringt diesen Gesetzetzentwurf vor dem Hintergrund der sich geänderten Umstände ein.
Die derzeit gültige Fassung von § 15 Absatz 1 Wahlgesetz lautet: "Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind, die er durch Ankreuzen vergibt."
Dies hat den Nachteil, dass nur bestimmte Wahltools verwendet werden können, die die Stimmabgabe durch ankreuzen ermöglichen. Dies war solange unproblematisch, als man ein Wahltool zur Verfügung hatte, welches diese Vorgabe erfüllte.
Die geänderten Umstände liegen darin, dass wir möglicherweise in Zukunft darauf angewiesen sein werden, alternative Wahltools in Anspruch zu nehmen, bei denen die Stimmabgabe anders als durch ankreuzen erfolgt, etwa durch das Eintragen einer Ziffer im dafür voregesehen Abstimmungsfeld.
Der eingebrachte Gesetzentwurf hat somit zum Ziel, dass der jeweilige Wahlleiter oder Gesetzgeber eine grössere Auswahlmöglichkeit hat, um die Wahlen zuverlässig durchführen zu können.
Ich bitte das Hohe Haus darum um seine Zustimmung.
Verfasst: Do 25. Sep 2014, 18:43
von Annelie Gatineau
Roldem wird sich der Novelle nicht verschließen.
Verfasst: So 28. Sep 2014, 13:02
von Franz Sperling
Die Vorlage findet meine Zustimmung.
Verfasst: Do 16. Okt 2014, 20:42
von Helen Bont
Meine Damen und Herren,
ich schließe die Sitzung und leite die Abstimmung ein.
*so* Mist, habe ich ganz aus den Augen verloren. *so*