Seite 1 von 1

Dringender Aufruf

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 13:42
von Helen Bont
Lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger,
damit die kommenden Wahlen zum Amt des Unionspräsidenten und zum Unionsparlament reibungslos durchgeführt werden können, benötigen wir unbedingt einen neuen Unionswahlleiter.
Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger, die für dieses Amt qualifiziert sind, auf, sich zu bewerben und verweise auf die diesbezügliche Stellenausschreibung.

Verfasst: Mi 17. Sep 2014, 11:17
von Armin Schwertfeger
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin, auch wenn die Bestellung eines neuen Unionswahlleiters wirklich von hoher Dringlichkeit ist, kann das Unionswahlgesetz in der derzeitigen Fassung dabei gewisse Schwierigkeiten bereiten. § 15 Absatz 1 des Wahlgesetzes schreibt leider explizit vor, dass die Stimmvergabe bei der Unionsparlamentswahl "durch Ankreuzen" zu erfolgen hat. Diese Bestimmung schränkt die Auswahl der für die Unionsparlamentswahl einsetzbaren Wahltools für einen neuen Unionswahlleiter in meinen Augen unnötigerweise sehr stark ein. Ja ich bin der Annahme, dass von den in der intermikronationalen Welt verfügbaren Wahltool nur das bisher von Herrn Kaulmann genutzte diese Bedingung erfüllt. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Sollte die Sachlage jedoch so sein, sollte sich das Unionsparlament unbedingt dazu durchringen, diese entprechende Klausel im Unionswahlgesetz kurzfristig zu ändern, damit ein neuer Wahlleiter eventuell mit einem anderen als dem bisherigen Wahltool die Unionsparlamentswahlen gesetzeskonform durchführen kann.

Verfasst: Mi 17. Sep 2014, 12:13
von Draga Markievic
Vielen Dank für diesen sehr wertvollen Hinweis, Herr Unionspräsident. Ist es nicht so, dass es auch bei dem Tool "MN-Wahl" möglich ist?

Verfasst: Mi 17. Sep 2014, 14:33
von Armin Schwertfeger
Nein leider nicht, Frau Unionspräsidentin. Bei diesem Tool werden kumulierte Stimmen in Zahlenform auf die Kandidaten verteilt. Ankreuzen ist da nicht möglich. SO sind meine Informationen, welche mir Herr Schiefner von der minasol, dem Betreiber des Tools zukommen ließ.

Andererseits hat dieses Tool den Vorteil, jedenfalls sehe ich das als solchen an, dass die Ungültigkeit eines Wahlzettels wegen zuviel abgegebener Stimmen durch eine Vorabprüfung der zulässigen Höchststimmenzahl weitgehend verhindert wird.

Verfasst: Do 18. Sep 2014, 13:58
von Helen Bont
Original von Armin Schwertfeger
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin, auch wenn die Bestellung eines neuen Unionswahlleiters wirklich von hoher Dringlichkeit ist, kann das Unionswahlgesetz in der derzeitigen Fassung dabei gewisse Schwierigkeiten bereiten. § 15 Absatz 1 des Wahlgesetzes schreibt leider explizit vor, dass die Stimmvergabe bei der Unionsparlamentswahl "durch Ankreuzen" zu erfolgen hat. Diese Bestimmung schränkt die Auswahl der für die Unionsparlamentswahl einsetzbaren Wahltools für einen neuen Unionswahlleiter in meinen Augen unnötigerweise sehr stark ein. Ja ich bin der Annahme, dass von den in der intermikronationalen Welt verfügbaren Wahltool nur das bisher von Herrn Kaulmann genutzte diese Bedingung erfüllt. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Sollte die Sachlage jedoch so sein, sollte sich das Unionsparlament unbedingt dazu durchringen, diese entprechende Klausel im Unionswahlgesetz kurzfristig zu ändern, damit ein neuer Wahlleiter eventuell mit einem anderen als dem bisherigen Wahltool die Unionsparlamentswahlen gesetzeskonform durchführen kann.
*
Vielen Dank für den Hinweis. Haben Sie einen Formulierungsvorschlag parat, mit dem man das Wahlgesetz sinnvoll ändern könnte?

Verfasst: Do 18. Sep 2014, 22:48
von Armin Schwertfeger
Nun das sollte recht einfach sein, Frau Unionskanzlerin. Streichen Sie einfach die entsprechende Passage, also den letzten Halbsatz in § 15 Absatz 1 Wahlgesetz, vielleicht in der Form:

"§ 15 Absatz 1 des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."

Verfasst: Fr 19. Sep 2014, 14:20
von Helen Bont
Stimmt. ich danke Ihnen für Ihre Anregung, Herr Schwertfeger. ich habe eine entsprechende Vorlage dem Unionskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt.