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UPräs zum 5. Wahlrechtsänderungsgesetz

Verfasst: Di 9. Sep 2014, 17:34
von Draga Markievic
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Unionspräsidentin Markievic zum 5. Wahlrechtsänderungsgesetz

Die Unionspräsidentin Draga Markievic hat heute das 5. Wahlrechtsänderungsgesetz welches vom Unionsparlament ohne Einspruch des Unionsrates verabschiedet wurde unterzeichnet und ausgefertigt. Dies geschah nach langer und sorgfältiger Prüfung des Unionspräsidialamtes. Die Unionspräsidentin erklärt dazu folgendes:

"Ich habe heute das Gesetz trotz verfassungsrechtlicher Bedenken im Unionsgesetzblatt veröffentlicht. Aus meiner Sicht kann der neue § 1,2 gegen die Unionsverfassung und das dort verankerte Prinzip der geheimen Wahl verstoßen. Ich sage bewusst 'kann', da er es nicht zwangsläufig auch muss. Während die Wahl über ein (externes) Wahltool unproblematisch erscheint - zumindest dort, wo die abgegebenen Stimmen nicht den Wählern zugeordnet werden können - erweist sich die Wahl über das 'Postfach des Wahlleiters' als schwierig. Aus meiner Sicht kann und darf es nicht sein, dass eine einzelne Person Kenntnis über die getätigten Stimmabgaben erlangt. Da ich mir jedoch technische Lösungen vorstellen kann, nachdem die Wahlscheine im Postfach abgefangen und ausgewertet werden, ohne dass der Wahlleiter Kenntnis vom Inhalt bekommt, muss diese Regelung nicht zwangsläufig gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen. Ich sage jedoch in aller Deutlichkeit, dass mir diese Lösung keineswegs gefällt und sie aus meiner Sicht eben nur in sehr begrenzten Schranken verfassungskonform sein kann. Gleichzeit rege ich daher an, dass sich das Unionsparlament hier noch einmal mit einer Überarbeitung befasst, die den betreffenden Absatz 'verfassungsfest' macht."