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1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments
Verfasst: So 27. Jul 2014, 02:08
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion bringt die folgende Vorlage zur Debatte und Abstimmung ein. Die Debatte dauert in der Regel mindestens 96 Stunden. Die Antragstellerin hat das Wort. Anschließend ist die Debatte eröffnet.
1. Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung des 40. Unionsparlaments
§ 1
§ 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Unionsparlaments wird wie folgt neu gefasst:
"Wahlen zum Unionskanzler, zum Parlamentspräsidenten oder dessen Stellvertreter, Vertrauensfrage, Misstrauensanträge und sonstige Anstimmungen sind öffentlich. Auf Antrag einer Fraktion oder von mindstens zwei Abgeordneten sind sie geheim durchzuführen."
Verfasst: So 27. Jul 2014, 02:17
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
mit der vorliegenden verfassungskonformen Vorlage soll es ermöglicht werden, Wahlen und Misstrauensanträge auch in offener Abstimmung durchzuführen. Dies ist deswegen verfassungskonform, weil sowohl Artikel 41 als auch Artikel 43 der Unionsverfassung eine geheime Abstimmung überhaupt nicht vorsehen, sondern die geheime Wahl lediglich in der Geschäftsordnung vorgesehen ist.
Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund eines zunehmenden inaktiven Staatsapparates, der nicht mehr in der Lage ist, durch die Bereitstellung der erforderlichen e-Mail-Adressen, die Durchführung einer geheimen Abstimmung zu ermöglichen.
Durch dieses Versagen des Staatsapparates droht, nachdem der Unionskanzler pflichtwidrig seinen Posten geräumt hat, der totale Staatskollaps.
Um diesen staatspolitischen Super-GAU zu verhindern, ist es notwendig, dass Wahlen nicht zwingend geheim abgehalten werden müssen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, um Ihre Zustimmung.
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 01:22
von Johannes Kleven
:klatsch:
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 08:00
von Draga Markievic
Auch hier verstehe ich das Ansinnen, habe aber erhebliche Bedenken, da eine öffentliche Abstimmung das die Unabhängigkeit der Abgeordneten (Art. 25, Abs. 1 UVerf) gefährdet sein könnte.
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 16:05
von Helen Bont
Nun, offensichtlich sahen die Verfassungsväter und -mütter diese Gefahr nicht, sonst hätten die eine geheime Wahl des Unionskanzlers oder die geheime Abstimmung für den Fall eines Misstrauensvotums in die Verfassung geschrieben.
Zudem muss man auch sehen, dass dieser Antrag das ultima ration angesichts der jetzigen Situation darstellt. Wenn wir an der geheimen Abstimmung festhalten, dann wird es deswegen keine geben, weil derzeit niemand da ist, der die erforderlichen e-mail-Adressen zur Verfügung stellt.
Man könnte die Wahl bzw. Abstimmung bzw. die Wahl auch so organisieren, dass der ausgefüllte Wahlzettel per PN an die Person geschickt wird, die die Wahl durchführt.
Verfasst: Di 29. Jul 2014, 14:38
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle fest, dass die Zeit abgelaufen ist. Da es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, beende ich die Debatte und leite in Kürze die Abstimmung ein.