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Gesetz über die Einführung des Ausschlusses des Gegenleistungsanspruchs bei unbestellten Sachen und

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 21:28
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion legt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung vor. Die Antragstellerin hat das Wort, anschließend ist die Debatte eröffnet. Die Debattendauer dauert mindestens 96 Stunden.
Gesetz über die Einführung des Ausschlusses des Gegenleistungsanspruchs bei unbestellten Sachen und sonstiger unbestellter Dienstleistungen

§ 1
Buch I des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:

" § 3

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat, es sei denn, das die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(2) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(3) Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken des persönlichen Konsums abschließt."

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 21:33
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, indem die Verbraucher gegen die unlautere Praxis geschützt werden soll, unbestellte Waren oder Dienstleistungen bezahlen zu müssen.
Diesem Entwurf liegt die Überzeugung zugrunde, dass derjenige Unternehmer, der durch die Zusendung unbesellter Waren den Verbraucher unter Zahlungszwang setzen will, für eine solche Geschäftspraxis in Zukunft leer ausgehen soll.
Der Verbraucher braucht, wenn er mit einer solchen unlauteren Geschäftspraxis konfrontiert wird, in Zukunft nichts mehr unternehmen, um einen Zahlungsanspruch des unlauter handelnden Unternehmers abzuwehren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, es liegt in unser aller Interesse, wenn wir gemeinsam den Verbaucherschutz stärken und bitte daher nachdrücklich um Ihrer aller Zustimmung; vielen Dank.

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 21:48
von Johannes Kleven
:klatsch:

Verfasst: Sa 28. Jun 2014, 12:00
von Franz Sperling
:klatsch:

Verfasst: Fr 4. Jul 2014, 01:57
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle fest, dass die Debattenzeit abgelaufen ist und kein weiterer Aussprachebedarf besteht. Ich leite daher nun die Abstimmung ein.