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1. Gesetz zur Reform des Mordtatbestands

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:37
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie dem Entwurf zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
1. Gesetz zur Reform des Mordtatbestands

§ 1
§ 95a des Strafgesetzes der Demokratischen Union wird wie folgt geändert:

"Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit Freiheitsstrafe nicht unter 100 Tagen bestraft."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:39
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Sa 21. Jun 2014, 20:51
von Johannes Kleven
Ja

Verfasst: So 22. Jun 2014, 12:22
von Stuart Templeton
Nein.

Verfasst: So 22. Jun 2014, 21:14
von Alexander Steinhoff
Nein

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 10:35
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 18:34
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle fest, dass die Abstimmungszeit abgelaufen ist.
An der Abstimmung nahmen fünf von insgesamt sieben Abgeordneten teil. Davon entfielen drei Stimmen auf "Ja" und zwei Stimmen auf "Nein". Es gab keine Enthaltung.
Die Gesetzesvorlage wurde somit gemäß den Bestimmungen von Artikel 50 Absatz Unionsverfassung und § 8 Absatz 1 Geschäftsordnung des Unionsparlaments angenommen.
Ich schließe die Abstimmung.