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Gesetz zur Präzisierung der Geschäftsfähigkeit

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:29
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur Präzisierung der Geschäftsfähigkeit zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie dem Entwurf zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
Gesetz zur Präzisierung der Geschäftsfähigkeit

§ 1
Das I. Buch des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt ergänzt:

"§ 1a Volljährigkeit
Die Volljährigkeit beginnt mit dem 19. Lebensjahr.

§ 2
§ 3 des II. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt geändert:

§ 3 Geschäftsfähigkeit
(1) Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben.
(2) Personen, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben und Personen, die wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder eines ähnlichen Zustands an der Fähigkeit mangelt, vernunftgemäß zu handeln, sind geschäftsunfähig.
(3) Die in Absatz 2 genannten Personen können Geschäfte abschließen, sofern sie die von ihnen zu erbringenden Leistungen mit geringen Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, und sofort bewirken können.
(4) Personen, die nicht volljährig sind und die nicht unter § 3 Absatz 2 fallen, sind beschränkt geschäftsfähig. Für Geschäfte, die sie nicht mit geringfügigen Mitteln, die ihnen zur freien Verfügung gestellt wurden, und sofort beweriken können, benötigen sie die vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:29
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Sa 21. Jun 2014, 20:52
von Johannes Kleven
Ja

Verfasst: So 22. Jun 2014, 12:23
von Stuart Templeton
Nein.

Verfasst: So 22. Jun 2014, 21:14
von Alexander Steinhoff
Nein

Verfasst: Mo 23. Jun 2014, 10:36
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Di 24. Jun 2014, 18:34
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle fest, dass die Abstimmungszeit abgelaufen ist.
An der Abstimmung nahmen fünf von insgesamt sieben Abgeordneten teil. Davon entfielen drei Stimmen auf "Ja" und zwei Stimmen auf "Nein". Es gab keine Enthaltung.
Die Gesetzesvorlage wurde somit gemäß den Bestimmungen von Artikel 50 Absatz Unionsverfassung und § 8 Absatz 1 Geschäftsordnung des Unionsparlaments angenommen.
Ich schließe die Abstimmung.