Erstes Änderungsgesetz zum Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Unio
Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 19:33
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt. Die Debatte dauert mindestens 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.
die KDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt. Die Debatte dauert mindestens 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.
Erstes Änderungsgesetz zum
Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union
§ 1
§ 3 des Gesetzes über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union wird wie folgt geändert:
"§ 3 Dienst in den Unionsstreitkräften
Jeder Staatsbürger der Demokratischen Union Ratelon kann in den Dienst der Unionsstreitkräfte eintreten, sofern er
a) das 19. Lebensjahr vollendet hat;
b) nicht in ein laufendes Strafverfahren verwickelt ist und
c) die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, welche der Unionsminister der Verteidigung per Verordnung festlegt."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.