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Erstes Änderungsgesetz zum Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Unio

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 19:33
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt. Die Debatte dauert mindestens 96 Stunden. Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.
Erstes Änderungsgesetz zum
Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union

§ 1
§ 3 des Gesetzes über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union wird wie folgt geändert:

"§ 3 Dienst in den Unionsstreitkräften
Jeder Staatsbürger der Demokratischen Union Ratelon kann in den Dienst der Unionsstreitkräfte eintreten, sofern er
a) das 19. Lebensjahr vollendet hat;
b) nicht in ein laufendes Strafverfahren verwickelt ist und
c) die physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, welche der Unionsminister der Verteidigung per Verordnung festlegt."

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Mi 11. Jun 2014, 19:44
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die vorliegende Gesetzesinitiative hat zum Ziel, das Mindestalter für den Eintritt in die Unionsstreitkräfte von derzeit 17 Jahren ("wer das 17. Lebensjahr vollendet hat") auf 18 Jahren zu erhöhen und damit auf die Altersstufe anzuheben, ab der man gemeinhin als erwachsen gilt.
Die Intention, die hinter dieser Gesetzesinitiative steht ist der, dass nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche vor unbedachten Entscheidungen geschützt werden müssen und die Überzeugung, dass die Rekrutierung nicht nur von Kindern, sondern auch von Jugendlichen zum Militärdienst äußerst fragwürdig ist.

Verfasst: Fr 20. Jun 2014, 15:31
von Helen Bont
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Zeit ist abgelaufen. Es gibt offensichtlich keinen Bedarf zur Debatte. Ich schließe hiermit die Debatte und leite die Abstimmung ein.