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Liebe Bürger Freisteins!

Als neu gewählter Minister für Soziales darf ich als erste Amtshandlung das Bürgerbüro- Soziales eröffnen.

Das Soziale Bürgerbüro hilft Ihnen bei

• sozialen,
• finanziellen oder
• gesundheitlichen Problemen.

Das Büro ist geöffnet von Montag bis Donnerstag 7:30 - 17:30 und am Freitag von 7:30 - 13:00.

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Für die nun anstehenden Sommermonate wird es heuer erstmal einen
Landeszuschuss für einen Familienurlaub geben.

Wer wird gefördert?

Familien und alleinstehende Elternteile
mit mindestens drei Kindern, , sofern der Antragsteller mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt.


Was wird gefördert?


Ein gemeinsamer Urlaub in einem Urlaubsort in Freistein . Die Urlaubsdauer ist mit 7 bis 14 Tage festgelegt.

Wie wird gefördert?

Den Antrag müssen Sie drei Wochen vor Antritt des geplanten Urlaubs im Bürgerbüro einbringen. Vor Urlaubsantritt erhalten Sie eine Rückmeldung, ob ein Zuschuss gewährt wird, und wie hoch die Förderung ist.

Nach dem Urlaub senden Sie eine Bestätigung der Gemeinde des Urlaubsortes über Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort an das Bürgerbüro. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ordentlicher Wohnsitz in Freistein
Gefördert werden mindestens 7, höchstens 14 Tage
Der Urlaubsort muss in Freistein liegen
 

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