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2014/30 Unionsexekution über die Republik Westliche Inseln (Unionspräsidentin)
Verfasst: Di 20. Mai 2014, 10:12
von Anaïs Gribonne-Fritz
Die Unionspräsidentin beantragte die Verhängung der Unionsexekution über die Republik Westliche Inseln.
Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Die Antragstellerin hat das Wort.
Verfasst: Di 20. Mai 2014, 10:44
von Draga Markievic
Frau Präsidentin,
Hohes Haus,
leider muss ich erneut die Unionsexekution über die Westlichen Inseln beantragen. Nach Art. 27 LV-G gehen im Falle einer Verhinderung des Inselpräsidenten alle seine Funktionen vorübergehend auf den Inselratspräsidenten über. Das gleiche gilt, wenn die Stelle des Inselpräsidenten dauernd erledigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Inselpräsident ohne vorherige Nachricht länger als 20 Tage verhindert ist oder seine Wählbarkeit verliert. Da Frau von Hammersmarck bereits länger als 20 Tage verhindert ist und zudem nicht mehr Unionsbürgerin ist, ist das Amt des Inselpräsidenten als dauerhaft erledigt anzusehen.
Im Falle der dauernden Erledigung der Stelle des Inselpräsidenten hat der Inselratspräsident unverzüglich die Wahl des neuen Inselpräsidenten einzuleiten, der die begonnene Funktionsperiode beendet. Bei Abwesenheit oder vorzeitiger Erledigung des Amtes wird der Inselratspräsident vom Inselpräsidenten vertreten, bei Abwesenheit des Inselpräsidenten oder vorzeitiger Erledigung seines Amtes vom dienstältesten Mitglied des Inselrates. Auf diesen Umstand habe ich den Inselrat mit
Schreiben vom 14. Mai 2014 hingewiesen, ohne dass es zu einer entsprechenden Reaktion kam.
In gewohnter Weise gedenke ich die Unionsexekution selbst durchführen und keinen Unionskommissar berufen. Dies hängt auch mit meiner Auffassung dieses Instrumentes zusammen, dass bei einem solchen massiven Eingriff der Union in die Rechte der Länder der Unionspräsident die Verantwortung nicht delegieren sollte, sondern sich selbst dieser Verantwortung stellen sollte.
Ich bitte um Zustimmung.
Verfasst: Di 20. Mai 2014, 10:47
von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich erhebe keinen Widerspruch und rege an, die Aussprache auf 48 Stunden zu verkürzen.
Verfasst: Di 20. Mai 2014, 22:54
von Josef Altmann
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich erhebe keinen Widerspruch und rege an, die Aussprache auf 48 Stunden zu verkürzen.
Dem kann ich nur entsprechen.
Verfasst: Sa 24. Mai 2014, 17:16
von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich schließe hiermit die Aussprache. Die Abstimmung beginnt in Kürze.