Rechenschaftsbericht UReg (39. UP)
Verfasst: Mi 30. Apr 2014, 07:14
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
gemäß Artikel 39 der Unionsverfassung hat der Unionspräsident alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu aufzufordern, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund lege ich Ihnen nun den Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments vor, wie er mir von Frau Unionskanzlerin Helen Bont, KEL am gestrigen Tage übermittelt wurde:

Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments
I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.
II. Aussenpolitik
II.1. Allgemeines
Die Aussen- und Sicherheitspolitik der Demokratischen Union wurde während der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments durch zwei Hauptfaktoren beeinflusst. Zum Einen durch die von der Föderalen Republik Andro ausgelösten Polkrise und die Beratungen innerhalb der Hohen Polkommission über eine angemessene und Krisenreaktion- und Krisenbewältigungspolitik und zum Anderen von dem Bemühen, die Demokratische Union aussenpolitisch wieder vermehrt zu einem aktiven Akteur werden zu lassen.
II.2. Polkrise
Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zum Schutz der staatlichen Hoheitsgebeites der Föderalen Republik Andro" (GSchH) im Dezember 2013, mit dem das androische Hoheitsgebiet auf Teilgebiete der Arktis einseitig ausgeweitet wurde, löste die androische Staatsführung zum zweiten Mal eine Krise um die Arktis aus.
In Folge dieser Krise erklärte der damalige Hochkommissar für Polgebiete, Francis Lucifer MacErgyll, am 19.01.2014 namens und im Auftrag der Mitglieder der Hohen Polkommission, dass die Gebietsansprüche der Föderalen Republik Andro nicht anerkannt und zurückgewiesen werden.
Um eine störungsfreie und vertrauliche Beratung zu gewährleisten, beschloss der Hohe Rat, die Beratungen hinter verschlossenen Türen durchzuführen.
In gleicher Erklärung des Hochkommissars für die Polgebiete wurde mitgeteilt, dass der Hohe Rat Diane King (Aurora) und Alessandro Mintoni (Demokratische Union) zu Inspektoren für die Verfizierungsmission berufen wurden. Diese sollte unter anderem androische Verstöße gegen die Polkonvention feststellen und Berichte über Verstöße verifizieren.
Dieser Bericht wurde am 02.03. dem Hohen Rat zur Beratung vorgelegt und am 06.03. vom Hochkommissar für die Polgebiete veröffentlicht.
In Reaktion auf diesen Bericht erhob die androische Staatsführung kurz darauf Spionagevorwürfe gegen das Missionsmitglied Alessandro Mintoni ohne diese Vorwürfe jedoch substanziieren zu können.
Kurz nachdem die androische Staatsführung die Vorwürfe erhoben hatte, wurde, auf der Grundlage eines Erlasses des androischen Präsidenten Aleksander Ruslanowitsch Matwenow das diplomatische Personal der Demokratischen Union zu unerwünschten Personen erklärt und ausgewiesen und die Botschaft der Demokratischen Union in Koskow geschlossen und von androischen Sicherheitskräften entgegen allen internationalen Gepflogenheiten zum Schutz diplomatischer Vertretungen durchsucht.
Weder wurde vorher, wie im Grundlagenvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und der Demokratischen Union vorgesehen, das klärende Gespräche gesucht, noch wurde für das Betreten und Durchsuchen des Botschaftsgebäudes und -geländes die Erlaubnis des Botschafters eingeholt.
Über die Ergebnisse der Botschaftsdurchsuchung wurde die Unionsregierung nicht informiert.
Im Zuge der Polkrise kam es in Koskow zu Verhandlungen über die Beilegung der Krise, die zweimal kurz vor ein erfolgreichen Abschluss stand. Der erfolgreiche Abschluss wurde durch Nachforderungen der androischen Seite torpediert, so dass die Konferenz ergebnislos beendet wurde.
Um die Position der Hohen Polkommission zu stärken und den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Unionsregierung am 05.04. das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro ins Unionsparlament eingebracht, welches am 19.04. vom Unionsparlament beschlossen und am selben Tag dem Unionsrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
Zwar soll Präsident Matwenow mittlerweile die Hoheitsansprüche niederelgegt haben, doch ist das entsprechende Gesetz noch immer in Kraft und ein Wiederaufnehmen der Hoheitsansprüche jederzeit wieder möglich.
II.3. Internationale Diplomatische Plattform
Um dem internationalen Bedürfnis nach einer internationalen Kommunikationsplattform entgegen zu kommen, wurde in Manuri auf Initiative der Konferenz in Astoria-City ein entsprechendes Konferenzzentrum eingerichtet.
Nachdem bereits durch die US-Administration Einladungen an einige Regierungen versandt wurden, wird die Unionsregierung in Kürze weitere Einladungen verschicken.
II.4. Gründung des Transnordanikrates
Neben den Verhandlungen zur Wiederbelebung der G4-Gruppe als Informations- und Diskussionsplattform, führten die US-Administration und die Unionsregierung Verhandlungen über die Gründung des Transnordanikrates (TRANORA). Diese Verhandlungen konnten mit der Vorlage eines Gründungsvertrags erfolgreich beendet.
Dieser Gründungsvertrag wurde am 19.04. vom Unionsparlament verabschiedet und am 22.04. von Unionspräsidentin Markievic im Unionsgesetzblatt veröffentlicht. Eine Kopie der Ratifikationsurkunde wurde der US-Administration am 25.04. übermittelt.
II.5. Grundlagenvertrag mit dem Königreich Freesland
Ratigiziert wurde ebenfalls der Grundlagenvertrag mit dem Königreich Freesland. Dieser Grundlagenvertrag bietet die Basis für eine weitere engere Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten und soll darüber hinaus eine Ermutigung an die Freesländer sein, als international anerkannter Staat ihr Land weiter auszubauen und sich in die internationalen Beziehungen aktiv einzubringen.
II.6. Gespräche mit Chinopien aufgenommen
Die Unionsregierung hat des Weiteren mit der Regierung des Kaiserreichs Chinopien Gespräche über den Abschluss eines Freundschafts- und Kooperationsvertrages aufgenommen. Dieses Gespräche laufen derzeit noch.
II.7.Grundsätzliche mit der SDR
Darüber hinaus wurden Gespräche mit der Regierung der SDR über den Abschluss eines Grundlagenvertrags aufgenommen. Da die SDR unmittelbarer Nachbar der Demokratischen Union ist, sieht die Unionsregierung Handlungsbedarf, die bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen.
III.Innenpolitik
III.1. Erstes Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
Am 21.01. brachte die Unionsregierung das 1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch ein, welches 20.02. vom Unionsparlament und am 08.04.2014 vom Unionsrat verabschiedet und 09.04. von Unionspräsidentin Markievic im Unionsgesetzblatt veröffentlicht wurde.
III.2. Gesetz über Ausländer und Staatenlose im Geltungsbereich des Gesetzes der Demokratischen Union (Ausländer- und Staatenlosengesetz)
Am 05.02. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz über Ausländer und Staatenlose im Geltungsbereich des Gesetzes der Demokratischen Union (Ausländer- und Staatenlosengesetz) vor. Dieses wurde am 18.02. vom Unionsparlament verabschiedet und am selben Tag dem Unionsrat zugeleitet, der es am 08.03. beschloss. Das Gesetz wurde am 10.03. im Unionsgesetzblatt verkündet.
III.3. Gesetz zur Durchführung von Wahlen und Abstimmung auf Unionsebene (Unionswahlgesetz)
Am 19.03. brachte die Unionsregierung das Gesetz zur Durchführung von Wahlen und Abstimmung auf Unionsebene (Unionswahlgesetz) in das Unionsparlament ein. Dieses Gesetz wurde am 09.04. vom Unionsparlament und am 23.04. durch den Unionsrat beschlossen.
Mit Erklärung vom 28.04. erklärte Unionspräsidentin Markievic Ihre Weigerung der Ausfertigung des Gesetzes wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
III.4.Gesetz zur politischen Beteiligung Unionsangehöriger (GzpBU)
Am 19.03. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz zur politischen Beteiligung Unionsangehöriger (GzpBU) vor. Es wurde am 14.04. durch das Unionsparlament verabschiedet.
Eine Weiterleitung an den Unionsrat konnte nicht festgestellt werden.
III.5. Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
Am 05.04. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro, welches am 07.04. durch die Unionsregierung während der Debatte leicht geändert wurde.
Das Gesetz wurde in seiner ursprünglichen Fassung vom Unionsparlament am 19.04. verabschiedet und am selben Tag dem Unionsrat zugeleitet.
Manuri, den 29. April 2014

Unionskanzlerin
meine sehr verehrten Damen und Herren,
gemäß Artikel 39 der Unionsverfassung hat der Unionspräsident alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu aufzufordern, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund lege ich Ihnen nun den Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments vor, wie er mir von Frau Unionskanzlerin Helen Bont, KEL am gestrigen Tage übermittelt wurde:

Rechenschaftsbericht der Unionsregierung für den Zeitraum der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments
I. Allgemeines
Die Unionsregierung ist die Regierung der Demokratischen Union; sie übt die Exekutivgewalt der Union aus. Gemäß Artikel 40 I Unionsverfassung (UVerf) besteht sie aus dem Unionskanzler und den Unionsministern.
Das Unionskanzleramt ist teil der Exekutive und unterliegt damit gemäß Artikel 36 IV UVerf der Amtsaufsicht des Unionspräsidenten. An der Spitze des Unionskanzlersamtes steht der Unionskanzler, der der Unionsregierung vorsteht. Diese Position wird durch mehrere Artikel der Unionsverfassung verdeutlicht:
- durch Artikel 45 I, wonach der Unionskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und dafür die Verantwortung trägt,
- durch Artikel 45 II, wonach der Unionskanzler die Geschäfte der Unionsregierung leitet und bei Stimmengleichheit im Unionskabinett die Stimme des Unionskanzlers entscheidet,
- durch Artikel 44 I, wonach die Unionsminister vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionskanzler ernannt und entlassen werden,
- durch Artikel 44 IV, wonach der Zuschnitt der Unionsministerien, einschließlich ihrer Untereinheiten sowie die Besetzung dieser Position im alleinigen Verantwortungsbereich des Unionskanzlers liegt und
- durch Artikel 44 III, wonach im Kriegszustand der Oberbefehl über die Streitkräfte vom Unionsminister für Verteidigung auf den Unionskanzler übergeht.
Innerhalb der Richtlinien des Unionskanzlers leitet jeder Unionsminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Nach Artikel 39 I UVerf ist die Unionsregierung gegenüber dem Unionspräsidenten rechenschaftspflichtig. Mit dem vorlegen dieses Rechenschaftsberichts kommt die Unionsregierung dieser Pflicht nach.
II. Aussenpolitik
II.1. Allgemeines
Die Aussen- und Sicherheitspolitik der Demokratischen Union wurde während der 39. Legislaturperiode des Unionsparlaments durch zwei Hauptfaktoren beeinflusst. Zum Einen durch die von der Föderalen Republik Andro ausgelösten Polkrise und die Beratungen innerhalb der Hohen Polkommission über eine angemessene und Krisenreaktion- und Krisenbewältigungspolitik und zum Anderen von dem Bemühen, die Demokratische Union aussenpolitisch wieder vermehrt zu einem aktiven Akteur werden zu lassen.
II.2. Polkrise
Mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zum Schutz der staatlichen Hoheitsgebeites der Föderalen Republik Andro" (GSchH) im Dezember 2013, mit dem das androische Hoheitsgebiet auf Teilgebiete der Arktis einseitig ausgeweitet wurde, löste die androische Staatsführung zum zweiten Mal eine Krise um die Arktis aus.
In Folge dieser Krise erklärte der damalige Hochkommissar für Polgebiete, Francis Lucifer MacErgyll, am 19.01.2014 namens und im Auftrag der Mitglieder der Hohen Polkommission, dass die Gebietsansprüche der Föderalen Republik Andro nicht anerkannt und zurückgewiesen werden.
Um eine störungsfreie und vertrauliche Beratung zu gewährleisten, beschloss der Hohe Rat, die Beratungen hinter verschlossenen Türen durchzuführen.
In gleicher Erklärung des Hochkommissars für die Polgebiete wurde mitgeteilt, dass der Hohe Rat Diane King (Aurora) und Alessandro Mintoni (Demokratische Union) zu Inspektoren für die Verfizierungsmission berufen wurden. Diese sollte unter anderem androische Verstöße gegen die Polkonvention feststellen und Berichte über Verstöße verifizieren.
Dieser Bericht wurde am 02.03. dem Hohen Rat zur Beratung vorgelegt und am 06.03. vom Hochkommissar für die Polgebiete veröffentlicht.
In Reaktion auf diesen Bericht erhob die androische Staatsführung kurz darauf Spionagevorwürfe gegen das Missionsmitglied Alessandro Mintoni ohne diese Vorwürfe jedoch substanziieren zu können.
Kurz nachdem die androische Staatsführung die Vorwürfe erhoben hatte, wurde, auf der Grundlage eines Erlasses des androischen Präsidenten Aleksander Ruslanowitsch Matwenow das diplomatische Personal der Demokratischen Union zu unerwünschten Personen erklärt und ausgewiesen und die Botschaft der Demokratischen Union in Koskow geschlossen und von androischen Sicherheitskräften entgegen allen internationalen Gepflogenheiten zum Schutz diplomatischer Vertretungen durchsucht.
Weder wurde vorher, wie im Grundlagenvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und der Demokratischen Union vorgesehen, das klärende Gespräche gesucht, noch wurde für das Betreten und Durchsuchen des Botschaftsgebäudes und -geländes die Erlaubnis des Botschafters eingeholt.
Über die Ergebnisse der Botschaftsdurchsuchung wurde die Unionsregierung nicht informiert.
Im Zuge der Polkrise kam es in Koskow zu Verhandlungen über die Beilegung der Krise, die zweimal kurz vor ein erfolgreichen Abschluss stand. Der erfolgreiche Abschluss wurde durch Nachforderungen der androischen Seite torpediert, so dass die Konferenz ergebnislos beendet wurde.
Um die Position der Hohen Polkommission zu stärken und den Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat die Unionsregierung am 05.04. das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro ins Unionsparlament eingebracht, welches am 19.04. vom Unionsparlament beschlossen und am selben Tag dem Unionsrat zur Beschlussfassung zugeleitet wurde.
Zwar soll Präsident Matwenow mittlerweile die Hoheitsansprüche niederelgegt haben, doch ist das entsprechende Gesetz noch immer in Kraft und ein Wiederaufnehmen der Hoheitsansprüche jederzeit wieder möglich.
II.3. Internationale Diplomatische Plattform
Um dem internationalen Bedürfnis nach einer internationalen Kommunikationsplattform entgegen zu kommen, wurde in Manuri auf Initiative der Konferenz in Astoria-City ein entsprechendes Konferenzzentrum eingerichtet.
Nachdem bereits durch die US-Administration Einladungen an einige Regierungen versandt wurden, wird die Unionsregierung in Kürze weitere Einladungen verschicken.
II.4. Gründung des Transnordanikrates
Neben den Verhandlungen zur Wiederbelebung der G4-Gruppe als Informations- und Diskussionsplattform, führten die US-Administration und die Unionsregierung Verhandlungen über die Gründung des Transnordanikrates (TRANORA). Diese Verhandlungen konnten mit der Vorlage eines Gründungsvertrags erfolgreich beendet.
Dieser Gründungsvertrag wurde am 19.04. vom Unionsparlament verabschiedet und am 22.04. von Unionspräsidentin Markievic im Unionsgesetzblatt veröffentlicht. Eine Kopie der Ratifikationsurkunde wurde der US-Administration am 25.04. übermittelt.
II.5. Grundlagenvertrag mit dem Königreich Freesland
Ratigiziert wurde ebenfalls der Grundlagenvertrag mit dem Königreich Freesland. Dieser Grundlagenvertrag bietet die Basis für eine weitere engere Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten und soll darüber hinaus eine Ermutigung an die Freesländer sein, als international anerkannter Staat ihr Land weiter auszubauen und sich in die internationalen Beziehungen aktiv einzubringen.
II.6. Gespräche mit Chinopien aufgenommen
Die Unionsregierung hat des Weiteren mit der Regierung des Kaiserreichs Chinopien Gespräche über den Abschluss eines Freundschafts- und Kooperationsvertrages aufgenommen. Dieses Gespräche laufen derzeit noch.
II.7.Grundsätzliche mit der SDR
Darüber hinaus wurden Gespräche mit der Regierung der SDR über den Abschluss eines Grundlagenvertrags aufgenommen. Da die SDR unmittelbarer Nachbar der Demokratischen Union ist, sieht die Unionsregierung Handlungsbedarf, die bilateralen Beziehungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen.
III.Innenpolitik
III.1. Erstes Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
Am 21.01. brachte die Unionsregierung das 1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch ein, welches 20.02. vom Unionsparlament und am 08.04.2014 vom Unionsrat verabschiedet und 09.04. von Unionspräsidentin Markievic im Unionsgesetzblatt veröffentlicht wurde.
III.2. Gesetz über Ausländer und Staatenlose im Geltungsbereich des Gesetzes der Demokratischen Union (Ausländer- und Staatenlosengesetz)
Am 05.02. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz über Ausländer und Staatenlose im Geltungsbereich des Gesetzes der Demokratischen Union (Ausländer- und Staatenlosengesetz) vor. Dieses wurde am 18.02. vom Unionsparlament verabschiedet und am selben Tag dem Unionsrat zugeleitet, der es am 08.03. beschloss. Das Gesetz wurde am 10.03. im Unionsgesetzblatt verkündet.
III.3. Gesetz zur Durchführung von Wahlen und Abstimmung auf Unionsebene (Unionswahlgesetz)
Am 19.03. brachte die Unionsregierung das Gesetz zur Durchführung von Wahlen und Abstimmung auf Unionsebene (Unionswahlgesetz) in das Unionsparlament ein. Dieses Gesetz wurde am 09.04. vom Unionsparlament und am 23.04. durch den Unionsrat beschlossen.
Mit Erklärung vom 28.04. erklärte Unionspräsidentin Markievic Ihre Weigerung der Ausfertigung des Gesetzes wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
III.4.Gesetz zur politischen Beteiligung Unionsangehöriger (GzpBU)
Am 19.03. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz zur politischen Beteiligung Unionsangehöriger (GzpBU) vor. Es wurde am 14.04. durch das Unionsparlament verabschiedet.
Eine Weiterleitung an den Unionsrat konnte nicht festgestellt werden.
III.5. Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro
Am 05.04. legte die Unionsregierung dem Unionsparlament das Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro, welches am 07.04. durch die Unionsregierung während der Debatte leicht geändert wurde.
Das Gesetz wurde in seiner ursprünglichen Fassung vom Unionsparlament am 19.04. verabschiedet und am selben Tag dem Unionsrat zugeleitet.
Manuri, den 29. April 2014

Unionskanzlerin