Seite 1 von 1

Unionsverwaltungsgericht bestätigt Praxis des AfEA

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 16:32
von Jennifer Volpart
  • Bild

    Pressemitteilung: Unionsverwaltungsgericht bestätigt Praxis des AfEA

    Das Unionsverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung zum Wählerverzeichnis (Az. UVerwG U 119) die Praxis des Amtes für Einwohnerangelegenheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Listen der Unionsbürger und Unionsangehörigen bestätigt. Im Wortlaut formulierte das Gericht: „Gem. § 2 des UBürgAngG führt das AfEA ein Bürgerverzeichnis, in dem alle Unionsbürger und Unionsangehörigen aufgelistet werden. Dieser Pflicht ist das AfEA nachgekommen, indem es ein Verzeichnis der Unionsangehörigen öffentlich einsehbar im Forum führt und ein Verzeichnis der Unionsbürger im Bürgernetz vorhält.“

    Amtsleiterin Jennifer Volpart verwies auf die Möglichkeit der Zusammenschau der beiden Listen, die mehr Aufklärung brächte als jedes Gerichtsverfahren. Darüber hinaus biete das Amt für Einwohnerangelegenheiten auch die Abfrage von spezifischen Daten durch andere Behörden. „Die polemischen Angriffe von verschiedenen Seiten sollten damit aufhören,“ bewertet Direktorin Jennifer Volpart die Gerichtsentscheidung abschließend.

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 17:57
von Tjark Siefken
Es bleibt natürlich ein Ärgernis, wenn eine Behörde (wie zB der Wahlleiter) durch die Anfrage einer Liste der Unionsbürger bei Ihnen ein anderes Ergebnis erhält, als wenn die gleiche Behörde sich an das öffentlich einsehbare Verzeichnis hält.

So ist das ja offenbar im Falle des Herrn Bloemberg - anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, weshalb er laufend in Salbor-Katista als Unionsbürger geführt wird.

Oder hat er das schlicht selbst verfügt?

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 18:22
von Jennifer Volpart
Original von Tjark Siefken
Es bleibt natürlich ein Ärgernis, wenn eine Behörde (wie zB der Wahlleiter) durch die Anfrage einer Liste der Unionsbürger bei Ihnen ein anderes Ergebnis erhält, als wenn die gleiche Behörde sich an das öffentlich einsehbare Verzeichnis hält.
Der Unionswahlleiter hat beim AfEA nicht angefragt und in der Kommunikation zwischen ihm und meiner Behörde ist das auch nicht angedacht.
Original von Tjark Siefken
Oder hat er das schlicht selbst verfügt?
Das fragen Sie bitte Ihren Herrn Ministerpräsidenten.

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 18:25
von Tjark Siefken
Original von Jennifer Volpart

Der Unionswahlleiter hat beim AfEA nicht angefragt und in der Kommunikation zwischen ihm und meiner Behörde ist das auch nicht angedacht.
Das weiß ich ja. ;) Die Frage ist doch eher, ob es sich nicht anböte, die Liste der Unionsbürger in der gleichen Form zu führen, wie die Liste der Unionsangehörigen?!

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 18:49
von Jennifer Volpart
Original von Tjark Siefken

Das weiß ich ja. ;) Die Frage ist doch eher, ob es sich nicht anböte, die Liste der Unionsbürger in der gleichen Form zu führen, wie die Liste der Unionsangehörigen?!
Das wird derzeit durch meine Behörde überprüft. Insgesamt bräuchten wir aber ein komplizierteres System, das etwa Einbürgerungsdatum, Umzüge, Gewinnung der Unionsangehörigkeit aufzeichnet und gleichzeitig mit dem Forum Rückkopplung hält, ob die Erfordernisse des § 7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG noch erfüllt sind.

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 20:19
von Geert van Bloemberg-Behrens
Die Klage war wahrscheinlich unglücklich formuliert. Das ändert trotzdem nichts daran, dass mir als Unionsbürger ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zusteht. In meinem Fall geht es nicht nur um 7 Wählerstimmen, sondern gleich um eine fehlende Kandidatur. Das führt zu einer ziemlichen Wahlbeeinflussung. Damit kann sich dann das Unionsgericht nach der Wahl befassen.

Verfasst: Di 29. Apr 2014, 21:22
von Miranda von Daldrup
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Die Klage war wahrscheinlich unglücklich formuliert. Das ändert trotzdem nichts daran, dass mir als Unionsbürger ein verfassungsgemäßes Wahlrecht zusteht. In meinem Fall geht es nicht nur um 7 Wählerstimmen, sondern gleich um eine fehlende Kandidatur. Das führt zu einer ziemlichen Wahlbeeinflussung. Damit kann sich dann das Unionsgericht nach der Wahl befassen.
Dann können Sie sich jetzt wenigstens mal voll und ganz Salbor-Katista widmen und müssen nicht Ihren Ehemann als Strohmann in den Unionsrat entsenden.