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Eintrag in das Parteienregister

Verfasst: Di 8. Apr 2014, 16:52
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich bitte um Eintrag der Partei "Bündnis Grün" in das Parteienregister.
Vorsitzer bin ich. Weitere Mitglieder: Peter Vain und Patrick van Bloemberg-Behrens. Die Partei hat Ihren Sitz in Manuri und bekennt sich ausdrücklich zur Verfassung der Demokratischen Union.

Verfasst: So 13. Apr 2014, 15:17
von Jennifer Volpart
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    Ihr Antrag auf Eintragung in das Parteienregister

    Sehr geehrter Herr Geert van Bloemberg-Behrens,

    Ihr Antrag auf Eintragung des „Bündnis Grün“ in das Parteienregister der Demokratischen Union ist beim Amt für Einwohnerangelegenheiten eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir allerdings noch folgende Angaben von Ihnen:
    - Satzung gemäß § 3 Abs. 3 PartG.

    Bringen Sie uns die geforderten Unterlagen bitte in den nächsten 168 Stunden bei, damit wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können.

    Jennifer Volpart
    Direktorin

    — Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. —

Verfasst: Mo 14. Apr 2014, 21:06
von Geert van Bloemberg-Behrens
Satzung des Bündnis Grün


§ 1 Grundlagen

Das Bündnis Grün besteht aus einzelnen Regionalparteien die in den Unionsländern der Demokratischen Union arbeiten. Das Bündnis Grün bekennt sich zur Einheit der Demokratischen Union und zur Unionsverfassung.

§ 2 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Die Partei führt den Namen „Bündnis Grün“.
(2) Der Sitz der Partei ist die Unionshauptstadt Manuri.
(3) Ihr Tätigkeitsgebiet ist die Demokratische Union.
(4) Sie hat den Zweck, die Zusammenarbeit einzelner grün-links orientierter Regionalparteien innerhalb der Demokratischen Union zu erleichtern.

§ 3 Aufgaben

(1) Das Bündnis Grün setzt sich für einen ökologisch-pazifistischen Umbau des Landes ein. Die Partei steht für eine starke föderale Demokratische Union und bekennt sich zu einem friedlichen Antica, in dem Selbstbestimmung und Selbstvertretung gewährleistet werden.
(2) Das Bündnis Grün tritt nur bei unionsweiten Wahlen an.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Bündnis Grün kann werden,
(a) wer die Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit der Demokratischen Union besitzt und im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union gelistet ist.
(b) wer sich zu den programmatischen Grundsätzen bekennt, die Satzung anerkennt und keiner anderen konkurrierenden Organisation und/oder Partei angehört.
(c) wer Mitglied einer Bündnispartei im Bündnis Grün ist, erhält automatisch die Mitgliedschaft des Bündnis Grün.
(2) Die Mitgliedschaft in der Partei wird durch Eintritt erworben. Der Eintritt erfolgt durch eine schriftlich, formlose Eintrittserklärung in der Parteizentrale. Den Aufnahmeantrag muss die Unionsversammlung annehmen. Der Antrag gilt als angenommen, wenn die Unionsversammlung nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerspricht.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Die Unionsversammlung kann Anträge auf Mitgliedschaft ablehnen oder Mitglieder aus der Partei ausschließen, wenn die betreffende Person durch Äußerungen oder Aktivitäten gegen programmatische Grundsätze oder die Parteisatzung verstößt oder dem Ansehen der Partei grob schadet. Den Ausschluss oder die Ablehnung beschließt die Unionsversammlung, auf Antrag eines jeden Parteimitglieds, mit absoluter Mehrheit. Die Nichtaufnahme ist schriftlich und öffentlich zu bekunden. Der betreffenden Person ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 5 Struktur

(1) Um eine dezentrale Parteigliederung und Basisdemokratie zu entwickeln, regelt die Satzung eine größtmögliche Autonomie der einzelnen Bündnisparteien.
(2) Die Regionalparteien haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Programm und Satzung dürfen dem Grundkonsens der Unionsorganisation nicht widersprechen.

§ 6 Erweiterung, Fusion und Auflösung
(1) Bündnispartner des Bündnis Grün kann werden,
(a) jede auf Unionslandebene agierende Partei.
(b) wer sich zu den programmatischen Grundsätzen bekennt, die Satzung anerkennt und keiner konkurrierenden Organisation und/oder Partei angehört.
(2) Der Antrag auf Partnerschaft kann jederzeit gestellt werden. Die Unionsversammlung kann Anträge auf Partnerschaft ablehnen, oder Partnerschaften auflösen, wenn betreffende Grupperungen durch Äußerungen oder Aktivitäten gegen programmatische Grundsätze der Parteisatzung verstoßen haben oder dem Ansehen der Partei grob schaden beifügen.

§ 7 Unionsversammlung

(1) Die Unionsversammlung ist die Versammlung aller Parteimitglieder des Bündnis Grün. Er tagt ständig und unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
(2) Alle Mitglieder sind teilnahme- und stimmberechtigt. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Die Unionsversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Für Beschlüsse ist die einfache Mehrheit der Abstimmenden erforderlich. Für einen Satzungsänderungsbeschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erforderlich.
(2) Die Unionsversammlung
(a) wählt den Sprecher
(b) entscheidet über Satzungsänderungen
(c) beschließt das Grundsatzprogramm
(d) verabschiedet Wahlprogramme

§ 8 Sprecher

(1) Der Sprecher leitet und vertritt die Partei nach innen und außen. Er ist für die Ausführung der Beschlüsse der Unionsversammlung verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für die politische und organisatorische Arbeit der Partei.
(2) Der Geschäftsführer wird auf Dauer von vier Monaten durch die Unionsversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Amtszeit endet durch Abwahl, Rücktritt, Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Unionsversammlung kann mit einer Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder die Partei auflösen oder mit anderen Parteien fusionieren. Diesem Beschluss muss die Parteikommission mit einfacher Mehrheit zustimmen.
(2) Fasst die Unionsversammlung einen Auflösungsbeschluss, hat das für die Abwicklung zu sorgen. Das Vermögen der Partei ist karitativen Organisationen zu übereignen.

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 15:03
von Jennifer Volpart
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    Ihr Antrag auf Eintragung in das Parteienregister

    Sehr geehrter Herr Geert van Bloemberg-Behrens,

    Ihr Antrag auf Eintragung des „Bündnis Grün“ in das Parteienregister der Demokratischen Union ist vollständig beim Amt für Einwohnerangelegenheiten eingegangen. Der Antrag wird gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 UVaG innerhalb einer Woche ab vollständigem Vorliegen der notwendigen Unterlagen bearbeitet.

    Jennifer Volpart
    Direktorin

    — Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. —

Verfasst: Di 22. Apr 2014, 11:08
von Jennifer Volpart
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    Ihr Antrag auf Eintragung in das Parteienregister

    Sehr geehrter Herr Geert van Bloemberg-Behrens,

    Ihr Antrag auf Eintragung des „Bündnis Grün“ gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 PartG in das Parteienregister der Demokratischen Union wird hiermit stattgegeben.

    Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

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    Jennifer Volpart
    Direktorin