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Anwaltszulassung
Verfasst: Fr 28. Mär 2014, 21:20
von Martin Mohle
Ich beantrage meine Anwaltszulassung. Als Anwalt für Straf und Familienrecht.
Verfasst: Fr 28. Mär 2014, 21:36
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Sie benötigen keine Zulassung als Anwalt. Die Argumentation gegen
dieses Gesetz, das eine Zulassung vorsah, finden Sie
an dieser Stelle.
Verfasst: Sa 29. Mär 2014, 15:22
von Martin Mohle
Das heißt ich kann meine Kanzlei eröffnen
Verfasst: Sa 29. Mär 2014, 15:28
von Isabelle St. John
Als Politologe? Warum nicht ...

Verfasst: Sa 29. Mär 2014, 16:23
von Martin Mohle
sop das ist nur mein Titel ich habe vergessen den zu ändern
Verfasst: Sa 29. Mär 2014, 17:17
von Raphaëlle Barré-Sinoussi
Original von Martin Mohle
Das heißt ich kann meine Kanzlei eröffnen
Ohne Restriktionen, richtig.