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Gesetz zur Streichung des achten Abschnitts des Strafgesetzbuches

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 21:18
von Geert van Bloemberg-Behrens
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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abgeordnete van Bloemberg-Behrens hat folgenden Gesetzesentwurf eingebracht. Der Antragsteller hat das Wort.

Gesetz zur Streichung des achten Abschnitts des Strafgesetzbuches

§1 Der achte Abschnitt des Strafgesetzbuches wird ersatzlos gestrichen.
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 21:24
von Geert van Bloemberg-Behrens
Geachte dames en heren,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage heute hier die Streichung des achten Abschnitts des Strafgesetzbuches, da er absolut unlogisch ist. In diesem wird von ominösen Erst- und Zweitidentitäten gesprochen. Da dieser komplette Absatz keinen Sinn ergibt, sollten wir ihn einfach streichen.

Dank u wel, vielen Dank.

Simoff: Intention des Ganzen ist einfach, dass Simoff-Regeln im Sim-On nichts zu suchen haben. Ich bin nicht für die Abschaffung der Regelungen, sehr wohl aber dafür, dass dort geprüft und geahndet wird, wo es sinnig ist. Nämlich im Simoff und bei der Spielleitung. Alles andere ist unnötige Simschweinerei.

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 22:51
von Massimiliano Napolitani
Beim Anblick, wie sich Geert van Bloemberg-Behrens windet, bricht Napolitani auf der Regierungsbank in lachen aus

Gibt es Handlungsbedarf?

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 22:58
von Massimiliano Napolitani
Original von Massimiliano Napolitani
Beim Anblick, wie sich Geert van Bloemberg-Behrens windet, bricht Napolitani auf der Regierungsbank in lachen aus

Gibt es Handlungsbedarf?
Ich zieh die Frage zurück. Ich habe eben gesehen, wo der Schuh drückt. Würde so ein Gesetz auch für Sie rückwirkend gelten?

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 23:35
von Geert van Bloemberg-Behrens
Das weiß ich nicht.

/simoff
Es geht mir auch nicht darum mich einer Strafe zu entziehen, sondern ich bin einfach dafür Simoff-Dinge auch dort zu beraten und dann dort auch Strafen zu beschließen. Es soll hier um eine saubere Trennung zwischen Sim-On und Simoff geben.

Verfasst: Fr 14. Mär 2014, 23:47
von Massimiliano Napolitani
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Man hat sich damals dafür entschieden, die Thematik ins Sim-On zu verschieben, dann sollte nun auch dort diskutiert werden.
Was jetzt? On oder Off. Der Übergang in dem Fall bewährt sich, weil ein Sachverhalt (zwar mit Simschweinerei) im Spiel ohne SL geklärt wird. Ansonsten müsste auch bei Wahlbetrug die SL eingeschaltet werden. Ich bin gegen die Streichung.

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 00:33
von Geert van Bloemberg-Behrens
Was spricht denn dagegen, wenn das die SL macht? Da gehört es einfach nicht. Bei anderen Dingen, wie der Vertretung bei der CartA, achtet man auch pingelig darauf, dass das eine Simoff-Angelegenheit ist.
Ich finde Simoff-Regelungen im Sim-On total störend und unlogisch.

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 00:50
von Fanny von Hammersmarck
Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder des Unionsparlamets,

ich möchte ausnahmsweise einmal von meinem Rederecht nach § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung Gebrauch machen, um auf folgendes hinzuweisen:

Die Spielleitung ist offensichtlich dysfunktional. Die Amtszeit der letzten ordentlichen Spielleitung ist lange abgelaufen, die Wahl einer neuen Spielleitung eingeschlafen.

Das Unionsgericht hingegen arbeitet.

Ich stimme Herrn Bloemberg-Behrens zu, dass die bestehende Regelung unbefriedigend ist. Aber die Verlagerung dieser Regelungen ins Sim-off würden derzeit deren Vollziehung gefährden bzw. unmöglich machen.

Ich halte diesen Gesetzesvorschlag daher für unbrauchbar, solange es keine funktionierende Spielleitung gibt.

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 20:14
von Geert van Bloemberg-Behrens
Es ist der jetzige Ist-Zustand, dass die Gerichte aktiv sind und die SL inaktiv. Das kann in kurzer Zeit schon wieder anders sein. Schaut man sich die Geschichte der Union an, wird man feststellen, dass jede Institution mal Aktivitäts- und mal Passivitätsphasen durchgemacht hat. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Daher kann ich Ihr Argument so nicht gelten lassen.

Verfasst: So 16. Mär 2014, 11:12
von Fanny von Hammersmarck
Wenn das Unionsgericht einmal inkativ ist, ist es Aufgabe von Unionsparlament und Unionsrat, darauf zu reagieren. Und wenn eines dieser beiden Organe inaktiv ist, gibt es immer noch das andere.

Wenn die Spielleitung inaktiv ist, ist sie erst mal inaktiv. (Und nebenbei: Kann man ihre jeweils kurzen Aktivitätsphasen in bald 16 Jahren (!) nicht quasi an einer Hand abzählen?)

Ich sehe hier einfach die Gefahr, dass ein Vollziehungsdefizit provoziert wird. Das kann gerade während Wahlen schnell katastrophale Folgen haben.