Aussprache | Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union
Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 14:40

Meine Damen und Herren,
dem Präsidium ist folgender Antrag der Unionsregierung zugegangen. Es wurde um Aussprache gebeten.
Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn von Metternich das Wort.
§ 1. Verankerung in der Unionsverfassung
Art. 18 der Unionsverfassung wird um einen sechsten Absatz ergänzt, der lautet: Die Nationalhymne der Demokratischen Union ist das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Text und Melodie. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
§ 2. Unionsgesetz zur Nationalhymne
Das Folgende wird Unionsgesetz:
- Gesetz über die Unionshymne (UHymG)
§ 1. Zweck
Dieses Unionsgesetz erhebt das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Melodie und Text zur Nationalhymne der Demokratischen Union.
§ 2. Verwendung
(1) Die Verwendung der Unionshymne ist frei.
(2) Die Unionshymne wird zu staatlichen Anlässen verwendet.
§ 3. Text
Der Text der Unionshymne lautet:
Land am Strome, Land der Freiheit, brüderlich in Einigkeit.
Für das Volk das Vaterlande, Freiheit und Gerechtigkeit.
Du bist Heimat unsrer Väter,
bist von Knechtschaft all befreit.
Liegst im Herzen, in der Mitten, für die Zukunft segensreich.
Demokratische Union, Demokratische Union.
Deine Länder voller Schönheit, Küsten, Berge, Meer und See.
Hoch vom Norden bis zum Süden, Ost und West ist gern gesehen.
Blickst voll Stolz zum Himmelszelte,
voller Gnade, Ruhm und Dank.
Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
Demokratische Union, Demokratische Union!
Komm ich an mein Lebensende, denk ich gern an Dich zurück.
Warst mir Heimat, warst mir Freude, warst für mich mein großes Glück.
Bauet auf das Volk im Glanze,
wehet, Fahnen, voller Stolz.
Stehet ein für die Union und blühe auf im neuen Glanz.
Demokratische Union, Demokratische Union!
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
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