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Aussprache | Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union

Verfasst: Mi 6. Jun 2007, 14:40
von Sean William Connor
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    Meine Damen und Herren,

    dem Präsidium ist folgender Antrag der Unionsregierung zugegangen. Es wurde um Aussprache gebeten.
    Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn von Metternich das Wort.
Gesetz über die Festlegung der Nationalhymne der Demokratischen Union

§ 1. Verankerung in der Unionsverfassung

Art. 18 der Unionsverfassung wird um einen sechsten Absatz ergänzt, der lautet: Die Nationalhymne der Demokratischen Union ist das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Text und Melodie. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

§ 2. Unionsgesetz zur Nationalhymne

Das Folgende wird Unionsgesetz:
  • Gesetz über die Unionshymne (UHymG)

    § 1. Zweck

    Dieses Unionsgesetz erhebt das Lied "Wehet, Fahnen, voller Stolz" in Melodie und Text zur Nationalhymne der Demokratischen Union.

    § 2. Verwendung

    (1) Die Verwendung der Unionshymne ist frei.
    (2) Die Unionshymne wird zu staatlichen Anlässen verwendet.

    § 3. Text

    Der Text der Unionshymne lautet:

    Land am Strome, Land der Freiheit, brüderlich in Einigkeit.
    Für das Volk das Vaterlande, Freiheit und Gerechtigkeit.





    Du bist Heimat unsrer Väter,
    bist von Knechtschaft all befreit.





    Liegst im Herzen, in der Mitten, für die Zukunft segensreich.
    Demokratische Union, Demokratische Union.





    Deine Länder voller Schönheit, Küsten, Berge, Meer und See.
    Hoch vom Norden bis zum Süden, Ost und West ist gern gesehen.





    Blickst voll Stolz zum Himmelszelte,
    voller Gnade, Ruhm und Dank.





    Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
    Demokratische Union, Demokratische Union!





    Komm ich an mein Lebensende, denk ich gern an Dich zurück.
    Warst mir Heimat, warst mir Freude, warst für mich mein großes Glück.





    Bauet auf das Volk im Glanze,
    wehet, Fahnen, voller Stolz.





    Stehet ein für die Union und blühe auf im neuen Glanz.
    Demokratische Union, Demokratische Union!
§ 3. Inkrafttreten

Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

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Verfasst: Do 7. Jun 2007, 22:37
von Jonathan Metternich Hughes
Herr Präsident,
werte Abgeordnete,

die Unionsregierung hat im Vorfeld der Hymnengala angekündigt, dass sie den Entwurf, für den die Teilnehmer sich entscheiden, dem Unionsparlament als Nationalhymne der Demokratischen Union vorlegen würde.

Die ausstehenden Preisgelder in Höhe von 3.000 Bramer für Dr. Schrobi und Peter Vain sowie von 6.000 Bramer an Frau Heidenberg wurden unterdessen überwiesen. Ich bedanke mich namens der Unionsregierung herzlich dafür, dass union24 die notwendigen Summen zur Verfügung gestellt hat, damit diese nicht durch den Unionsetat aufgebracht werden mussten.

Der angekündigte Entwurf liegt Ihnen nun vor und verbindet sowohl die Zusicherung, den mit deutlicher Mehrheit gewählten Vorschlag auszuwählen, als auch die Implementierung dieses großartigen Liedes aus der Feder von Frau Heidenberg an den entsprechenden Stellen.

Ich bitte in diesem Sinne recht herzlich um Ihre Zustimmung, auf dass nun Gesetz werde, was das abstimmende Volk sich gewünscht hat. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Gott segne die Demokratische Union.

Verfasst: Do 7. Jun 2007, 22:46
von Marko Untrial
Ich habe keinerlei Einwände gegen das Gesetz.

Verfasst: Do 7. Jun 2007, 23:46
von Denise M. Connor
Ich kann nun wirklich schlecht dagegen sein =)

Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 11:30
von Amber Marie Ford
Keine Einwände.

Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 12:25
von Sean William Connor
Auch meinerseits keine Einwände.

Verfasst: Fr 8. Jun 2007, 13:15
von Helmut Hennrich
Ich habe keine grundsätzlichen Einwände, die eine Zustimmung meinerseits im Wege stünden.

Verfasst: Mo 11. Jun 2007, 23:37
von Sean William Connor
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    Es scheint kein weiteren Diskussionsbedarf zu geben. Ich schließe die Aussprache und leite umgehend die Abstimmung ein.