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Abstimmung 2014/17 Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes

Verfasst: So 2. Mär 2014, 09:51
von Patrick van Bloemberg-Behrens
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen.
Soll der Unionsrat dagegen Einspruch einlegen?
Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmungsauer ist auf 48 Stunden begrenzt, um die verfassungsgemäße Widerspruchsfrist einzuhalten.

Gesetz zur Änderung des Paragrafen 3 des Parteiengesetzes

§1 Paragraf 3, Absatz 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Mitglied einer Partei können nur Unionsangehörige oder Unionsbürger der Demokratischen Union werden."

§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Verfasst: So 2. Mär 2014, 10:17
von Anaïs Gribonne-Fritz
Nein.

Verfasst: So 2. Mär 2014, 10:29
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Nein.

Verfasst: So 2. Mär 2014, 10:29
von Fanny von Hammersmarck
Nein

Verfasst: Sa 8. Mär 2014, 21:52
von Patrick van Bloemberg-Behrens
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Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Es wurden 3 Stimmen abgegeben, alle Stimmen waren gültig. Alle 3 Stimmen entfielen auf die Option "Nein". Somit legt der Unionsrat keinen Einspruch ein. Das Gesetz wird der Unionspräsidentin zur Verkündung weitergeleitet.