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UStG 01 XXIII 214 van Bloemberg-Behrens ./. Kaulmann

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 19:46
von Heinrich von Löwenherz
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Unionsgericht für Strafsachen

Beschluss

Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union

wegen Verleumdung
wird die Anklage auf Antrag des Geschädigten Geert van Bloemberg-Behrens vom 19.02.2014 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden

v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 19:47
von Heinrich von Löwenherz
Manuri, 19.02.2014

An das
Unionsgericht für Strafsachen

Klage wegen Verleumdung

Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Antragsgegner:
Herr Tiberius Kaulmann

Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)

Antragsbegründung:

Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 19:58
von Heinrich von Löwenherz
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Unionsgericht für Strafsachen

Vorladung

An Herrn
Tiberius Kaulmann

Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union

wegen Verleumdung
werden Sie darüber informiert, dass gegen Sie im Rahmen der Privatklage ein Strafverfahren nach § 8b StPG eingeleitet wurde.

Ihnen wird aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden.

Sie können einen rechtlichen Beistand hinzuziehen oder erklären, dass Sie auf einen Strafverteidiger verzichten. Zur Abgabe einer solchen Erklärung setzt das Gericht eine Frist bis zum



23.02.2014






v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen

§13 Rechte des Angeklagten
(1) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtliches Gehör.
(2) Der Angeklagte hat ein Recht auf rechtlichen Beistand (Strafverteidiger). Ihm wird notwendigenfalls vom Gericht ein Rechtsanwalt von Amts wegen vermittelt. Die Vermittlung kann unterbleiben, wenn der Angeklagte ausdrücklich auf einen Strafverteidiger verzichtet und der Angeklagte sich bei Betrachtung seiner Fähigkeiten und der Komplexität der Sach- und Rechtslage wohl selbst vertreten kann. In diesem Fall hat, sofern dieses Gesetz nichts Anderes bestimmt, der Angeklagte alle Rechte, die sein Strafverteidiger hätte.
(3) Dem Angeklagten ist die geschützte Kommunikation mit seinem Strafverteidiger zu gestatten.
(4) Der Angeklagte kann sich wegen wahrheitswidriger Äußerungen vor Gericht nicht strafbar machen.
(5) Ist eines dieser Rechte nicht gewährleistet, muss das Gericht das Verfahren aussetzen, bis der Mangel behoben ist.
(6) Bei mehreren Angeklagten gelten die Rechte für jeden einzeln.
(7) Der Angeklagte kann die Aussage verweigern.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 20:02
von Heinrich von Löwenherz
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Unionsgericht für Strafsachen

Vorladung

An Herrn
Geert van Bloemberg-Behrens

Geschäftsnummer UStG 01 XXIII 214

In der Strafsache

gegen

Tiberius Kaulmann,
wohnhaft in Katista,
Unionsbürger der Demokratischen Union

wegen Verleumdung
wird Ihnen aufgetragen sich im Gerichtssaal einzufinden. Im Rahmen der Privatklage haben Sie die gleichen Rechte, wie sie die Staatsanwaltschaft hätte.

v. Löwenherz
Direktor des Unionsgerichts für Strafsachen

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 20:11
von Heinrich von Löwenherz
Herr Kaulmann möge zuerst erklären, ob er einen Strafverteidiger wünscht oder auf einen verzichtet. Und er möge festlegen, ob er sich zum Tatvorwurf äußern möchte oder nicht (§§ 13 Abs. 2, 7 StPG).

Herr van Bloemberg-Behrens darf jetzt oder dannach Ergänzungen zu seiner Anklage machen, wenn er solche zu machen hat oder erklären, dass er keine Ergänzungen mehr vorzubringen hat.

Bitteschön, meine Herren und möglichst sachlich.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 22:36
von Kauli
Ich melde mich anwesend, verzichte auf einen Rechtsbeistand.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 22:38
von Kauli
Ach ja, ich möchte auch einen Antrag zur Verfahrensweise stellen.

Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 23:01
von Heinrich von Löwenherz
Original von Kauli
Ach ja, ich möchte auch einen Antrag zur Verfahrensweise stellen.
Bitte, Herr Kaulmann.

Verfasst: Do 20. Feb 2014, 20:12
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich melde mich anwesend.

Verfasst: Do 20. Feb 2014, 20:38
von Heinrich von Löwenherz
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich melde mich anwesend.
Das ist schön. Möchten Sie was ergänzen? Vielleicht erklären Sie wie Herr Kaulmann auf die Idee kommen könnte Sie hätten doppelt abgestimmt? Spekulieren Sie mal ;)