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Entschließungsantrag zum Bürgernetz
Verfasst: So 16. Feb 2014, 23:49
von Geert van Bloemberg-Behrens

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht und zugleich die Aussprache beantragt.
Der Antragsteller hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.
- Geert van Bloemberg-Behrens
Präsident
Entschließungsantrag zum Bürgernetz
Das Unionsparlament stellt fest:
Das Bürgernetz ist momentan in einem inakzeptablen Zustand. Die Datensätze zu Bürgern mit Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit sind nicht korrekt und führen unter anderem zu inkorrekten Wahlberechtigungslisten bei unionsweiten Wahlen. Desweiteren bemängelt das Unionsparlament, dass der Zugang zu Wählerdaten durch die Präsidenten des Unionsparlaments und Unionsrats und der Wahlleiter auf Unions-, Länder- und Kommunalebene derzeit über eine private schriftliche Anfrage an das Afea erfolgen muss. Dies kann zu Verspätungen bei der Abhaltung von Wahlen führen.
Das Unionsparlement fordert den Unionsminister des Innern deshalb auf, in Zusammenarbeit mit dem Afea die Datensätze des Bürgernetzes hinsichtlich ihrer Korrektheit auf Wiedergabe des Besitzes der Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit zu überprüfen. Dabei wird sichergestellt, dass das Bürgernetz auch in Zukunft diese Informationen korrekt widergibt. Desweiteren fordert das Unionsparlament den Unionsminister des Innern auf, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die eine staatliche Wahl durchführen, direkten Zugang zu den Mailadressen der Bürger haben.
Sollten die genannten Forderungen nicht erfüllt werden können, so wird der Unionsminister des Innern aufgefordert schnellstmögliche eine Alternative zum derzeitigen Bürgernetz zu schaffen.
Verfasst: So 16. Feb 2014, 23:57
von Geert van Bloemberg-Behrens
Geachte dames en heren,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wie bekannt ist, befindet sich das Bürgernetz derzeit in desolatem Zustand. Die Liste der Unionsangehörigen und Unionsbürgern stimmt hinten und vorne nicht und führt somit zu extremen Wahlverzerrungen. Zudem ist ein Zugriff auf Wählerdaten für Wahlleiter im Moment nicht möglich.
Mit diesem Antrag soll das Unionsparlament den Innenminister auffordern hier endlich tätig zu werden. Denn es wird höchste Zeit.
Dank u wel, vielen Dank.
Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 09:29
von Jennifer Volpart
Volpart sitzt als AfEA-Direktorin auf der Besuchertribüne. Der Antrag scheint ja in die richtige Richtung zu gehen, aber Geschwafel von Wahlverzerrung und fehlendem Zugriff für Wahlleiter sind ja mal völliger Bullshit...
Von Datenschutz hat die Type wohl auch noch nichts gehört.
Verfasst: Mi 19. Feb 2014, 19:22
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich würde mich über weitere Redebeiträge freuen.

Verfasst: Do 20. Feb 2014, 00:24
von Helen Bont
Ich erlaube mir anzuregen, die Leiterin des AfEAs in dieser Sache anzuhören.
Verfasst: So 2. Mär 2014, 10:19
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich habe angefragt, ob Frau Volpart zur Verfügung steht.
Verfasst: So 2. Mär 2014, 11:16
von Jennifer Volpart
Volpart sitzt noch auf den Besucherrängen. Der Aussprache wird sie sich erst beteiligen, wenn der Unionsminister des Innern und der Justiz als Vorgesetzter dies erlaubt.
Verfasst: Di 4. Mär 2014, 20:56
von Jennifer Volpart
Herr Präsident,
ich schlage vor, dass Sie und Ihre Kollegen mir möglichst konkrete Fragen stellen, damit ich möglichst konkret antworten kann.
Verfasst: Mi 5. Mär 2014, 00:05
von Helen Bont
Zunächst einmal möchte ich Sie, Frau Volpart, im Namen der KDU-Fraktion danken, dass Sie sich zur Verfügung gestellt haben, um dem Unionsparlament Rede und Antwort zu stehen, und so mithelfen, für Klarheit zu sorgen.
Frau Volpart, können Sie der Aussage zustimmen, wonach das Bürgernetz sich dergestalt in einem inakzeptablen Zustand befindet, dass die Datensätze zu Personen mit Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit nicht korrekt seien?
Des Weiteren: Würden Sie bitte dem Unionsparlament schildern, was die Voraussetzungen für das Aunfehmen neuer Datensätze und das Abändern bestehender Datensätze sind und wie der Ablauf ist, wenn neue Datenssätze aufegnommen oder bestehende geändert werden?
Meine dritte Frage lautet: Ist sichergestellt, dass den jeweiligen Wahlleiter immer die aktuellsten Datensätze für die jeweiligen Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung gestellt werden?
Und meine vorläufig letzte Frage: Wo sehen Sie eventuell Verbesserungsbedarf, um die Arbeit des AfEA zu verbessern?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten.
Verfasst: Do 6. Mär 2014, 17:16
von Jennifer Volpart
Volpart wundert sich, warum die Unionskanzlerin als ihre oberste Dienstherrin ihr diese Fragen stellt, die auch im Kabinett zu beantworten wären. Natürlich, sie ist auch Abgeordnete, aber das ist doch eher ungewöhnlich. Nun gut, vielleicht will sie auch erst einmal die Initiative für die Unionsregierung ergreifen...
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Frau Unionskanzlerin, sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
gern stehe ich Ihnen Rede und Antwort, vielen Dank auch für den ersten Fragenkatalog.
Zu Ihrer ersten Frage: Zu trennen ist in diesem Zusammenhang die Tätigkeit des Amtes für Einwohnerangelegenheiten (AfEA) und der technischen Umsetzung des Bürgernetzes. Ich möchte klarstellen, dass die Behörde AfEA lückenlos in ihren Akten Kenntnis davon hat, wer Unionsbürger ist und wer Unionsangehöriger ist. Das ist unsere Aufgabe und diese erfüllen wir selbstverständlich mit der notwendigen Akkuratesse und juristischen Genauigkeit und Korrektheit. Davon zu trennen ist das öffentlich einsehbare Bürgernetz, welches Sie ansprachen. Dieses ist – das sei der Wahrheit geschuldet – mittlerweile mehr ein Krüppel denn ein zuverlässiges Instrument. Das sehen Sie an den Verwirrungen in der Vergangenheit über die Wahlberechtigung von bestimmten Persönlichkeiten. Insgesamt ist es zu sperrig, zu wenig flexibel und kommt dem aktuellen Bürgerrecht nur mit Krücken nach. Etwaige Ummeldungen beispielsweise von Unionsbürgern zu Unionsangehörigen in Verbindung mit der gleichzeitigen Umwidmung von Unionsangehörigen zu Unionsbürgern mitsamt dem Nachvollzug der nach dem aktuellen Bürgerrecht gar nicht statthaften, durch die technische Begrenztheit allerdings notwendigen Zuordnung zu einem Unionsbürger sind nur mit einem großen, eigentlich nicht tragfähigen Aufwand verbunden. Insgesamt müssen sich der Gesetzgeber und die Unionsregierung in der Frage der Umstellung des Bürgerrechts – im Übrigen auch des Gesellschafts- und Gewerberechtes, die das AfEA auch umzusetzen hat – gleichzeitig mit der Frage der notwendigen Programmierung der EDV Gedanken machen und diese gemeinsam umsetzen. Das wurde bei der letzten Bürgerrechtsnovelle versäumt. Ein mögliches Ergebnis sehen wir derzeit in den Problemen mit dem Umgang mit dem Bürgernetz.
Zu Ihrer zweiten Frage: Voraussetzungen für die Aufnahme eines neuen Datensatzes in die Datenbank des AfEA sind die §§ 2 Abs. 1, 3; 3; 4 Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit (UBüAngG). Sinngemäß werden diese Regelungen auch für Bestandsänderungen angewendet, hinzu kommen die Rechtssätze des § 5 Abs. 1, 2, 3, 5, 6 und 7 UBüAngG. Soweit Sie unter der Änderung auch eine Löschung verstehen, so ist § 5 Abs. 4, 6 und 7 UBüAngG einschlägig.
Zu Ihrer dritten Frage: Ja, es ist sichergestellt, dass Wahlleiter die richtige und aktuellen Datensätze für die Wahlen erhalten. Hierzu ist eine Anfrage an das AfEA von Nöten, bestenfalls mit der vorherigen Prüfung der aufgefundenen Datensätze. Wir übermitteln die Unterlagen dann fristgemäß und sachrichtig.
Zu Ihrer vierten Frage möchte ich kurz antworten, dass, wie oben dargestellt, die Software den rechtlichen Begebenheiten angepasst werden muss. Deren Entwicklung war bisher allerdings offenbar nicht leistbar.