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1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch

Verfasst: So 16. Feb 2014, 12:51
von Geert van Bloemberg-Behrens
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Unionsregierung hat den vorliegenden Gesetzesvorschlag eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung. Stimmen Sie dem vorliegendem Gesetz zu? Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
  • Geert van Bloemberg-Behrens
    Präsident
1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
§ 1 Ergänzung
In das Umweltgesetzbuch wird folgender Paragraph aufgenommen:
§ 4a Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip
(1) Bei wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Unternehmungen, die zu Eingriffen in die Natur oder der Emission von Lärm oder Schadstoffen führen, sind Belastung und Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten bzw. in größtmöglichem Umfang zu verringern.
(2) Der Verursacher von Umweltschäden ist für deren Beseitigung verantwortlich und hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Für die Beseitigung von Umweltschäden, deren Verursacher nicht mehr ermittelbar sind, ist die Union verantwortlich.
(3) Gefahrstoffe sind zu ersetzen, sobald ein umweltfreundlicherer zur Verfügung steht.

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 09:51
von Rovan Trautmann
Ja

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 16:00
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ja.

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 16:08
von Alexander Steinhoff
Ja

Verfasst: Mo 17. Feb 2014, 21:28
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Do 20. Feb 2014, 19:48
von Geert van Bloemberg-Behrens
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Ich beende die Abstimmung.
An ihr haben 4 Abgeordnete teilgenommen, alle Stimmen waren gültig. Alle Stimmen entfielen auf "Ja".
Das Gesetz ist somit angenommen und wird dem Unionsrat zugeleitet.