Original von Josef Altmann
Nun, dann möchte ich mich entschuldigen, widerum verstehe ich dann nicht wieso der Parlamentspräsident dann
hier vom dritten Wahlgang spricht? Aber das wirft dann in der Tat kein schlechtes Licht auf Sie, sondern nunja - aufs Präsidium.
Ich bitte Sie, nicht wegen einer solchen Nichtigkeit. Wir alle sind Menschen, die Fehler machen können. Und ob es nun als zweiter oder dritter Wahlgang betitelt wurde, ist zwar ein Flüchtlingkeitsfehler, aber keine Staatsaffäre.
Original von Josef Altmann
Ich fürchte an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen. Sicherlich ist eine frische Luft etwas tolles. Deswegen fahre ich auch ins Gebirge, aber am Arbeitsplatz brauch ich das nicht und die Leute sollen in den Fabriken arbeiten und nicht Urlaub machen. Wenn Sie Unternehmen hier drangsalieren und Sie dazu zwingen ein Crux zu tragen, welches die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Demokratischen Union im internationalen Vergleich in Frage stellt, dann wird Ihnen das noch gelingen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es wichtig, dass sie Arbeit haben, dass sie ihre Rechnungen und auch ihre Steuern zahlen können und in den Urlaub fahren können. Wenn sie ihre Arbeitgeber hier eine Bürde auflasten, dann werden sich Unternehmer überlegen, ob sie Arbetsplätze abbauen, ob sie noch in die DU investieren, wenn sie gefahrlaufen im internationalen Vergleich abgehängt zu werden, dann tragen Sie Frau Bont die Verantwortung für eine die höheren Arbeitslosenzahlen.
Natürlich geht es, um beim Beispiel der frischen Luft zu bleiben, zunächst einmal um die generelle Reinhaltung der Luft. Wir wissen aus Studien zum Beispiel, dass eine Überbelastung der Luft mit Schadstoffen zum Beispiel bei den betroffenen Personen zu Asthma und anderen Atemwegs- und Lungenerkrankungen führen können. Für deren Behandlung die Allgemeinheit in Form der Krankenkassen bereits aufkommt.
Frische Luft ist auch kein Luxusgut, sondern essentiale Grundlage unseres Lebens.
Insofern hat auch frische Luft am Arbeitsplatz nichts mit Urlaub zu tun, sondern aktiver Gesundheitsschutz am Arbeitplatz hilft dem Unternehmen unnötige Fehlzeiten durch Krankheit und damit unnötige Kosten zu sparen.
Original von Josef Altmann
Und wer entscheidet was ein mögliches Minimum ist? Der Staat? Wer da? Das Unionsministerium des Inneren, der Umwelt, der Wirtschaft? Hier sehe ich nur die Gefahr, dass Unternemen von Gutdünken eines sich selbst zu wichtig nehmenden Beamten abhängen und einen immensen Schaden über uns alle verhängen.
Solange das Gesetz dem Staat die Befugnis dazu gibt, haben dies die Unternehmen selbst zu entscheiden. Der Staat setzt hier in der Tat auf ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer. Zudem erlaube ich mir daraufhin zu weisen, dass ein aktiver Umweltschutz von seiten der Unternehmen sich positiv auf ihr Ansehen in der Bevölkerung auswirkt, was wiederum positiv für den Absatz sein kann.
Original von Josef Altmann
Ich begrüße es und verlange, dass dieser Gedanke weiter aufgegriffen wird. Die Union muss und sollte ihre jegliches Handeln danach ausrichten, dem Unternehmertum jegliche Freiheiten geben, die nötig sind um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und hier sollte die Union weiter zur Verantwortung gezogen werden um die Besten möglichen Rahmenbedingungen zu tragen und jegliche Lasten von den Unternehmern abzuhalten.
Ich pflichte ich Ihnen in der Einschätzung bei, dass die Politik generell aufgefordert ist, dem Unternehmertum ein größmögliches Maß an unternehmerischer Freiheit zu lassen. Und ohne Zweifel ist es notwendig, dass wirtschaftspolitisch Rahmenbedingungen zu schaffen sind, innerhalb derer unsere Wirtschaft ein Höchstmaß an Wettbewerbsfähigkeit und Gewinnchancen möglich sind.
Auf der anderen Seite sehen die Unionsregierung und ich die unabweisbare Notwendigkeit, dort politisch Schranken zu setzen, wo das Wohl und Wehe der Allgemeinheit eklatant berührt werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch wirtschaftliches Handeln auf der einen Seite Unternehmen finanzielle Gewinne einfahren - womit ich absolut einverstanden bin - und auf der anderen Seite aber der Schaden, etwa an der Umwelt, von der Allgemeinheit getragen werden muss.
Schauen Sie, die Staat hat meines Erachtens drei Möglichkeiten: erstens, er lässt alles so laufen und greift nur dann ein, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Etwa in Form von Atemswegerkrankungen bei den Menschen. Er finanziert dann die Genesungskosten und eventuell auch die finanziellen Schäden, die den Unternehmen durch den Ausfall ihrer Angestellten und Arbeiter wegen Krankheit entstehen und trägt die Kosten für die Beseitigung der Umweltschäden. In diesem Fall würden wir nicht nur eine total überholte Krisenreaktionspolitik fahren, sondern würden akzeptieren, dass die Gewinne bei den Unternehmen verbleiben, während die Allgemeinheit die Last der Schaden zu tragen hat.
Zweitens könnten wir sagen, dass die Unternehmen weiterhin die Umwelt belasten können wie bisher, aber unter der Maßgabe, dass alle Unternehmen, ungeachtet ihres individuellen Beitrags zur Umweltverschmutzung, eine - sagen wir - Umweltabgabe zu zahlen haben und zwar in Höhe eine bestimmten Prozentsatzes vom Umsatz. Vom Umsatz deshalb, weil dieser eine bessere Kennziffer für das Ausmaß der Produktion und der damit verbundenen Umweltbelastung sein könnte, als etwa der Gewinn nach Steuern.
Oder Drittens: wir geben bestimmte Vorgaben, die nun wirklich äußerst weich sind, sagen, dass es die Unternehmen nur bei inidividuell verschuldeten Umweltverschmutzungen haften und legen es noch in ihrer Verantwortung zu entscheiden, wann Werkstoffe durch umweltschonendere Stoffe ersetzt sollen, wenn diese auf dem Markt erhältlich sind.
Während die erste Option die Allgemeinheit einseitig belastet, und die zweite Option jedes Unternehmen, unabhängig von seinem Verschulden in Haft ist, hat die dritte Option, die wir mit dem ersten Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch verfolgen, den Vorteil, dass es die Unternehmen individuell behandelt und es in der freien Entscheidung des Unternehmers, aber natürlich dann auch in seinem Verantwortungsbewusstsein, ob und inwiefern er seine Produktion so umstellt, dass sie sowohl umweltschonend als auch weiterhin profitabel ist.
Original von Josef Altmann
Besser heißt aber auch nicht finanzierbar und hier denke ich, da sind wir uns auch einig, dass der Preis auch die Richtung vorgibt. Eventuell könnte man an dieser Stelle über staatliche Subventionen nachdenken, um diesen dann noch jugendlichen Technologien die nötige Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen.
Ich verkaufe keine Luft, keinen Boden und für die Qualität des Wassers sorge ich selber und nicht sie. Also kann ich nur in einem von drei Punkten an der Preisschraube drehen und Wasser von Altwasser Quell haben wir ausreichend und es wird zu einem Preis angeboten der fair für den Hersteller und fair für den Abnehmer ist, unabhängig von der Quantität.
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen für die Qualität des Wassers selber sorgen können, dann kann ich Sie dazu nur beglückwünschen. Ich kenne zum Beispiel keinen privaten Haushalt, der dazu in der Lage ist.
Und wenn es so ist, dass durch die Produktionsabläufe in Ihrem Unternehmen Boden, Wasser und Luft nicht beeinträchtigt werden, so ist das erfreulich. Es ist ja gerade Intention des vorliegenden Änderungsgesetzes, dass solche vorbildlichen Unternehmen eben nicht deswegen belastet werden, weil durch Produktionsprozesse in anderen Unternehmen Boden, Luft und Wasser zur Schadstoffe belastet werden.
Genau deswegen stellt das Änderungsgesetz zum Beispiel auf das Verursacherprinzip ab, statt eine Kollektivhaft für alle Unternehmen einzuführen.