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Aussprache 2014/11 Unionsexekution über den Freistaat Freistein (Unionspräsidentin)

Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 22:56
von Anaïs Gribonne-Fritz
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Die Unionspräsidentin beantragte die Verhängung der Unionsexekution über den Freistaat Freistein.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 Abs. 1 GOUR mindestens fünf Tage. Die Antragstellerin hat das Wort.

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 09:16
von Draga Markievic
Frau Präsidentin,
Hohes Haus,

nach der Ausbürgerung des Ministerpräsidenten sehe ich akuten Handlungsbedarf für Freistein.

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 10:37
von Anaïs Gribonne-Fritz
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Ich verkürze die Aussprache gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 GOUR auf 48 Stunden.

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:27
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ist die Unionsexekution in diesem Fall wirklich unumgänglich? Schließlich gibt es noch aktive Unionsbürger in Freistein.

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:43
von Draga Markievic
Jemand muss sich um Neuwahlen kümmern.

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:44
von Geert van Bloemberg-Behrens
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Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:45
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Draga Markievic
Jemand muss sich um Neuwahlen kümmern.
Ergo gibt es in Freistein keine Notregelung für diesen Fall?

Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:58
von Draga Markievic
Die gibt es in der Tat:

Artikel 24 - Geschäftsordnung der Staatsregierung
(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.
(2) Der Ministerpräsident beruft aus den Reihen der Landesminister einen Stellvertreter. Dieser leitet die Regierungsgeschäfte bei vorübergehender Abwesenheit des Ministerpräsidenten.
(3) Das Amt des Ministerpräsidenten endet durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft. Es endet in jedem Fall mit dem Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Die Ämter der Landesminister enden mit jeder Erledigung des Amtes des Ministerpräsidenten.
(4) Bei Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft des Ministerpräsidenten übernimmt der Stellvertreter des Ministerpräsidenten als geschäftsführender Ministerpräsident die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten. Existiert kein Stellvertreter des Ministerpräsidenten, übernimmt das dienstälteste Mitglied des Landtags die Regierungsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zum Beginn der Amtszeit eines neuen Ministerpräsidenten.

Da meiner Kenntnis nach niemand zum Stellvertreter berufen wurde, würde Art. 24, Abs. 4 greifen und das dienstälteste Mitglied des Landtages die Regierungsgeschäfte übernehmen. Zumindest aus Sicht des Unionspräsidialamt wäre das zur Zeit Herr Rovan Trautmann. Weiterhin dürfte es sich hierbei um den einzigen Bürger in Freistein handeln. Herr Sperling hat zur Stunde noch nicht die Unionsbürgerschaft erhalten. Aus diesem Grund erscheint es mir hilfreich, hier den Freistaat zu unterstützen und die Ministerpräsidentenwahlen durch die Union zu leiten.

Ich gestehe, dass man dies auch anders sehen kann. Aus den Erfahrungen der letzten Ministerpräsidentschaftswahlen in Freistein und in Anbetracht der Tatsache, dass bislang keine stellvertretenden Handlungen durch den gesetzmäßigen Stellvertreter vorgenommen wurden, obwohl der Ministerpräsident nachweislich inaktiv war halte ich die Unionsexekution für gerechtfertigt.

Verfasst: So 9. Feb 2014, 13:12
von Anaïs Gribonne-Fritz
Frau Unionspräsidentin,

Herr Wirt ist weiterhin Unionsangehöriger. Schließt die Verfassung des Freistaats Freistein denn aus, dass Unionsangehörige Ministerpräsidenten sein können?

Verfasst: So 9. Feb 2014, 16:09
von Draga Markievic
Frau Präsidentin,

die Verfassung sagt: "Das Amt des Ministerpräsidenten endet durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Staatsbürgerschaft." Zweifelslos ein Relikt aus de Zeit vor der Unionsbürgerschaftsreform. Gleichwohl würde ich den Verlust der Unionsbürgerschaft mit dem in der Verfassung genannten Verlust der Staatsbürgerschaft gleichsetzen.