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1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
Verfasst: Fr 31. Jan 2014, 11:38
von Geert van Bloemberg-Behrens

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unionsregierung beantragt Aussprache zum vorliegendem Gesetzesentwurf.
Die Antragstellerin hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.
- Geert van Bloemberg-Behrens
Präsident
1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
§ 1 Ergänzung
In das Umweltgesetzbuch wird folgender Paragraph aufgenommen:
§ 4a Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip
(1) Bei wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Unternehmungen, die zu Eingriffen in die Natur oder der Emission von Lärm oder Schadstoffen führen, sind Belastung und Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten bzw. in größtmöglichem Umfang zu verringern.
(2) Der Verursacher von Umweltschäden ist für deren Beseitigung verantwortlich und hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Für die Beseitigung von Umweltschäden, deren Verursacher nicht mehr ermittelbar sind, ist die Allgemeinheit verantwortlich.
(3) Gefahrstoffe sind zu ersetzen, sobald ein umweltfreundlicherer zur Verfügung steht.
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 21:44
von Geert van Bloemberg-Behrens
Meine Damen und Herren von der Unionsregierung, ich bitte um Einbringung.
Verfasst: Sa 8. Feb 2014, 12:30
von Geert van Bloemberg-Behrens
Gut, anscheinend wird keine Einbringung gewünscht. Ich bitte daher um weitere Wortmeldungen.
Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 11:36
von Rovan Trautmann
Ich finde den Gesetzesvorschlag begrüßenswert, finde jedoch den Passus in §4a Abs 2 S2 die "Allgemeinheit verantwortlich" zu allgemein formuliert.
Verfasst: Mo 10. Feb 2014, 23:04
von Helen Bont
Herr Präsident, Hohes Haus, werte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Entwurf für eine Novellierung des Umweltgesetzbuches bringt drei neue wichtige Prinzipien in das Umweltrecht ein, nämlich das Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip: danach sind unvermeidliche Umweltbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, der Verursacher von Umweltschäden wird nun ausdrücklich in Haftung genommen und nur in den Fällen, in denen kein Verursacher festgestellt werden kann, springt der Staat ein, um die Umweltbeeinträchtigung zu beseitigen.
Die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass dies zu einer Anpassung des Umweltrechts an die Erfordernisse unserer Zeit beiträgt und bittet das Hohe Haus daher um Zustimmung.
Es wurde angemerkt, dass der Begriff der Allgemeinheit zu ungenau ist. Diesem Einwand pflichtet die Unionsregierung durchaus bei, da nicht ersichtlich ist, wer denn nun genau in diesem Falle für die Beseitigung zuständig ist: die Union, das Land oder die Gemeinde?
Aus diesem Grunde schlage ich vor, den Begriff der Allgemeinheit, durch den Begriff "Union" zu ersetzen.
Verfasst: Di 11. Feb 2014, 09:28
von Rovan Trautmann
:klatsch:
Verfasst: Sa 15. Feb 2014, 13:40
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich bitte den Antragsteller um Zurverfügungstellung des geänderten Antrags. Danach werde ich die Abstimmung darüber starten.
Verfasst: Sa 15. Feb 2014, 22:08
von Georg Santala
...fp....
Verfasst: Sa 15. Feb 2014, 22:08
von Helen Bont
Die geänderte Fassung lautet:
1. Änderungsgesetz zum Umweltgesetzbuch
§ 1 Ergänzung
In das Umweltgesetzbuch wird folgender Paragraph aufgenommen:
§ 4a Vorsorge- Verursacher- und Gemeinlastprinzip
(1) Bei wirtschaftlichen Unternehmungen und anderen Unternehmungen, die zu Eingriffen in die Natur oder der Emission von Lärm oder Schadstoffen führen, sind Belastung und Schäden für Umwelt und menschliche Gesundheit so gering wie möglich zu halten bzw. in größtmöglichem Umfang zu verringern.
(2) Der Verursacher von Umweltschäden ist für deren Beseitigung verantwortlich und hat die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Für die Beseitigung von Umweltschäden, deren Verursacher nicht mehr ermittelbar sind, ist die Union verantwortlich.
(3) Gefahrstoffe sind zu ersetzen, sobald ein umweltfreundlicherer zur Verfügung steht.
Verfasst: So 16. Feb 2014, 12:48
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich schließe hiermit die Aussprache. Die Abstimmung wird eingeleitet.