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Aussprache 2014/3 Anfrage an die Unionsregierung - Unionsminister (Roldem)

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 20:49
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertreterin der Republik Roldem hat folgende Anfrage an die Unionsregierung eingereicht. Der Unionsregierung wurde die Anfrage schriftlich zugesandt.
Original von Anaïs Gribonne-Fritz

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  • Sehr verehrter Herr Präsident,

    ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:

    1. Wann wird die Unionskanzlerin der Unionspräsidentin die Liste der Unionsminister zur Ernennung gemäß Art. 44. Abs. 1 UVerf vorlegen?
    2. Soweit dies bereits geschehen ist, welche Personen wurden als Unionsminister vorgeschlagen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Wie erklärt sich die Unionsregierung die Verzögerung bei der Ernennung?

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
    Premierministerin

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 22:16
von Helen Bont
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Ländervertreter,
für die Unionsregierung kann ich die von der Vertreterin der Republik Roldem eingereichten Fragen wie folgt beantworten:

zu eins: die Unionskanzlerin wird der Unionspräsidentin die Liste mit den nominierten Unionsministern übermitteln, sobald sie durch das Unionsparlament im Amt bestätigt worden ist.
Bei der ersten Abstimmung hat es bedauerlicherweise ein Patt gegeben, so dass die Abstimmung wiederholt werden muss.
Die Unionskanzlerin, die derzeit kommissarisch im Amt ist, geht davon aus, dass der Alterspräsident diese Abstimmung in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchführen wird.

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 22:16
von Helen Bont
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Ländervertreter,
für die Unionsregierung kann ich die von der Vertreterin der Republik Roldem eingereichten Fragen wie folgt beantworten:

zu eins: die Unionskanzlerin wird der Unionspräsidentin die Liste mit den nominierten Unionsministern übermitteln, sobald sie durch das Unionsparlament im Amt bestätigt worden ist.
Bei der ersten Abstimmung hat es bedauerlicherweise ein Patt gegeben, so dass die Abstimmung wiederholt werden muss.
Die Unionskanzlerin, die derzeit kommissarisch im Amt ist, geht davon aus, dass der Alterspräsident diese Abstimmung in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchführen wird.

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 22:16
von Helen Bont
...dp...

Verfasst: So 12. Jan 2014, 13:37
von Anaïs Gribonne-Fritz
Frau Unionskanzlerin, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wie Sie sicherlich wissen, sind die aktuellen Unionsminister bereits seit dem 11. August 2013 nur geschäftsführend im Amt. Seitdem gab es allerdings eine erfolgreiche Wahl zur Unionskanzlerin. Sie wurden daraufhin am 1. November 2013 ins Amt gewählt. In der Folge jener Ernennung wurden keine Unionsminister ernannt, sodass diese dann nicht nur geschäftsführend, sondern regulär im Amt gewesen wären – bis zum 20. Dezember 2013, der Eröffnung der 39. Wahlperiode des Unionsparlamentes.

Ich frage deswegen nach:
1. Warum wurden nach der Ernennung der Unionskanzlerin Bont am 1. November 2013 nicht unmittelbar auch regulär Unionsminister nach- oder wiederernannt?
2. Welche rechtlichen und politischen Unterschiede sieht die Unionsregierung zwischen geschäftsführend im Amt befindlichen Unionsministern und Unionsministern, die regulär amtieren?

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 17:41
von Helen Bont
Herr Präsident, sehr geehrte Ländervertreter,
die Zusatzfragen kann ich wie folgt beantworten:

Zu 1: Der allgemeine Personalmangel machte eine Neubesetzung nicht möglich.
zu 2: Der einzige Unterschied den die Unionsregierung derzeit sieht liegt in der Tatsache begründet, dass die geschäftsführenden Minister nur kommissarisch im Amt sind und nicht ordentlich ernannt worden sind. Im Übrigen sehe ich keine rechtlichen und politischen Unterschiede.

Angesichts des Bombardements an Fragen, die sich die Unionsregierung derzeit von seiten der reoldemischen Ländervertretung ausgesetzt sieht, möchte ich das Präsidium des Unionsrates doch sehr um Beachtung von § 6 Absatz 1 Geschäftsordnung des Unionsrates bitten, wonach jeder Ländervertreter pro Woche eine Anfrage zu stellen befugt ist und nicht drei in gerade mal fünf Tagen; Anfragen, die zudem einen erheblichen Aufwand für Recherche erfordern.

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 17:49
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Helen Bont

Angesichts des Bombardements an Fragen, die sich die Unionsregierung derzeit von seiten der reoldemischen Ländervertretung ausgesetzt sieht, möchte ich das Präsidium des Unionsrates doch sehr um Beachtung von § 6 Absatz 1 Geschäftsordnung des Unionsrates bitten, wonach jeder Ländervertreter pro Woche eine Anfrage zu stellen befugt ist und nicht drei in gerade mal fünf Tagen; Anfragen, die zudem einen erheblichen Aufwand für Recherche erfordern.
Bei der Einreichung der Anfragen wurde die entsprechende Regel der Geschäftsordnung eingehalten. Allerdings kam es bei der Übermittlung der Anfragen zu einer Verzögerung aufgrund des Personalwechsels im Präsidium.
Ich hoffe diesbezüglich auf Ihr Verständnis. Falls Sie länger als die 7 Tage zur Beantwortung nötig haben, so habe ich und sicher auch Frau Gribonne-Fritz Verständnis dafür.

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 18:15
von Anaïs Gribonne-Fritz
Original von Helen Bont
Angesichts des Bombardements an Fragen, die sich die Unionsregierung derzeit von seiten der reoldemischen Ländervertretung ausgesetzt sieht, möchte ich das Präsidium des Unionsrates doch sehr um Beachtung von § 6 Absatz 1 Geschäftsordnung des Unionsrates bitten, wonach jeder Ländervertreter pro Woche eine Anfrage zu stellen befugt ist und nicht drei in gerade mal fünf Tagen; Anfragen, die zudem einen erheblichen Aufwand für Recherche erfordern.
Frau Unionskanzlerin, die Republik Roldem hält sich an die vorgegebenen Regeln der Geschäftsordnung. Jede Anfrage war im Abstand von wenigstens einer Woche zur vorherigen Anfrage gestellt worden. Für den Fall, dass Sie die gegebene Frist zur Beantwortung nicht einhalten können, möchte ich Ihnen anbieten, dass Sie in der dafür vorgesehenen Aussprache im Unionsrat dieses unter Nennung eines spezifischen Zeitraums eine Verlängerung beantragen können. Ich bin gewiss, dass wir da zu einem Modus finden können, der auf der einen Seite das parlamentarische Kontrollbedürfnis befriedigt – im Übrigen kein Bombardement, sondern demokratisches Recht – und andererseits Ihnen die Zeit gibt, substantiiert zu Antwort, was an sich schließlich auch Ausfluss aus dem Kontrollrecht ist.

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 18:48
von Helen Bont
Original von Anaïs Gribonne-Fritz

Frau Unionskanzlerin, die Republik Roldem hält sich an die vorgegebenen Regeln der Geschäftsordnung. Jede Anfrage war im Abstand von wenigstens einer Woche zur vorherigen Anfrage gestellt worden. Für den Fall, dass Sie die gegebene Frist zur Beantwortung nicht einhalten können, möchte ich Ihnen anbieten, dass Sie in der dafür vorgesehenen Aussprache im Unionsrat dieses unter Nennung eines spezifischen Zeitraums eine Verlängerung beantragen können. Ich bin gewiss, dass wir da zu einem Modus finden können, der auf der einen Seite das parlamentarische Kontrollbedürfnis befriedigt – im Übrigen kein Bombardement, sondern demokratisches Recht – und andererseits Ihnen die Zeit gibt, substantiiert zu Antwort, was an sich schließlich auch Ausfluss aus dem Kontrollrecht ist.
Ich habe gesehen, dass die drei Fragenkomplexe innerhalb von fünf Tagen diesem Hohen Haus zur Debatte gestellt wurden. Abgesehen davon werden Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass die Beantwortung der gestellten Fragen eine aufwändfge Recherche notwendig macht.
Was das Wort "Bombardement" angeht, so wissen Sie sicherlich, dass man Sprache auch bildlich einsetzen kann. Natürlich ist es das gute Recht des Hohen Hauses und seiner Mitglieder, die Unionsregierung zu bestimmten Themen zu befragen, nur dann bitte auch im Rahmen der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses.

Gestatten Sie mir, Herr Präsident, aber doch eine kritische Bemerkung zum Verhalten der Vertrerin Roldem.
Verehrte Kollegin Gribonne-Fritz, Sie haben vor Kurzem den Antrag in den Unionsrat eingebracht, dass die Unionsregierung aufgefordert werden soll, den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbericht abzuliefern. Das ist Ihr gutes Recht. Es ist aber sehr bezeichnend, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, sobald dieser mit Arbeit für Sie selbst verbunden ist. Und deswegen sage ich Ihnen an dieser Stelle: die Unionsregierung wird, unabhängig von Ihrem zurückgezogenen Antrag, den Bericht liefern und unabhängig von Ihrem zurückgezogenen Antrag ihre Anfrage an die Länderregierungen nicht zurückziehen.
Das hat unter anderem auch den pädagogischen Zweck, Frau Gribonne-Fritz, dass Politik und politische Handeln keine Einbahnstraße ist nach dem Motto: ich bin es, der nur fordert und der andere ist es, der nur liefert. Nein, Frau Gribonne-Fritz, nun sind auch mal Sie und - dank Ihnen - auch Ihre Kollegen einmal gefordert zu liefern, damit die Union ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Soweit meine Randbemerkung, Herr Präsident.

Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 19:25
von Anaïs Gribonne-Fritz
Original von Helen Bont
Ich habe gesehen, dass die drei Fragenkomplexe innerhalb von fünf Tagen diesem Hohen Haus zur Debatte gestellt wurden. Abgesehen davon werden Sie mir sicherlich zustimmen, wenn ich sage, dass die Beantwortung der gestellten Fragen eine aufwändfge Recherche notwendig macht.
Was das Wort "Bombardement" angeht, so wissen Sie sicherlich, dass man Sprache auch bildlich einsetzen kann. Natürlich ist es das gute Recht des Hohen Hauses und seiner Mitglieder, die Unionsregierung zu bestimmten Themen zu befragen, nur dann bitte auch im Rahmen der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses.
Frau Unionskanzlerin, Sie müssen mich nicht in Fragen der Rhetorik belehren. Bildhafte Sprache kann sich auch falscher oder gewagter Bilder bedienen. Hierzu diente mein Hinweis. Für das Gebaren des Präsidiums in den Fällen trage ich keine Verantwortung. Sie gestatten mir doch im Falle von Anträge meines Landes, dass nicht ich als Stellvertreterin des Präsidenten aktiv werde, der insbesondere gerade nicht zwingend vertreten werden müsste, nicht selbst als seine Stellvertreterin in der eigenen Sache agiere soweit nicht zwingend erforderlich.
Ich kann nur mein Angebot wiederholen, dass nach vorheriger Rücksprache auch längere Antwortzeiten möglich wären. Das können wir in unsere Geschäftsordnung aufnehmen, dazu kann es aber auch ein „Gentlemen’s Agreement“ zwischen den beiden Organen geben. Diese Tür habe ich geöffnet. Ich lade Sie ein, dies zu nutzen.
Original von Helen Bont
Gestatten Sie mir, Herr Präsident, aber doch eine kritische Bemerkung zum Verhalten der Vertrerin Roldem.
Verehrte Kollegin Gribonne-Fritz, Sie haben vor Kurzem den Antrag in den Unionsrat eingebracht, dass die Unionsregierung aufgefordert werden soll, den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbericht abzuliefern. Das ist Ihr gutes Recht. Es ist aber sehr bezeichnend, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, sobald dieser mit Arbeit für Sie selbst verbunden ist. [...]
Frau Unionskanzlerin, an dieser Stelle – wenn auch ab vom Thema – haben Sie mich gänzlich missverstanden. Wie Sie sicher wissen, ist der eingebrachte Antrag ohnehin bereits Beschlusslage dieses Hauses. Mein Interesse war allein, nochmals zu insistieren. Mit ihren offenen Briefen an die Landesregierungen sind Sie im Sinne des Antrags tätig geworden. Dementsprechend hat sich für mich die Herbeiführung eines neuerlichen Beschlusses vorerst erledigt. Ich hoffe doch inständig, Sie trauen meiner Landesverwaltung und auch mir persönlich insoweit zu, dass ich die Dimensionen eines Vertretungsgesetzes, das das Umweltgesetzbuch ist, erfassen kann. Es ist Ihre gesetzliche Pflicht, den Umweltbericht vorzulegen. Dazu bedarf es eigentlich keines Beschlusses des Unionsrates. Sie sollten lieber kleinlaut werden, wenn wir Sie hier daran erinnern müssen, dass Sie auch arbeiten müssen. Vielen Dank.