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Ergebnis Kanzlerwahl
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 19:43
von Kauli
Wahlbeteiligung: 6 von 6 (100.0 %)
Für die Kollegin Bont stimmten 3 Abgeordnete (50%), gegen sie 3 Abgeordnete (50%). Damit hat die Kollegin Bont die Mehrheit nach Artikel 41 (1) der Verfassung verfehlt.
Verfasst: Mo 6. Jan 2014, 23:09
von Draga Markievic
Ich erlaube mir mal auf die Unionsverfassung zu verweisen:
Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(2) Erreicht der Vorgeschlagene die nötige Mehrheit der Stimmen nicht, so kann das Unionsparlament binnen sieben Tagen in einem neuen Wahlgang mit mehr als der Hälfte der Stimmen seiner Mitglieder einen Unionskanzler wählen. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(3) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, findet sofort ein dritter Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen Mitglieder des Unionsparlamentes auf sich, so ist er vom Unionspräsidenten zu ernennen.
(4) Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Unionspräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder Neuwahlen zum Unionsparlament auszuschreiben.
Verfasst: Mi 15. Jan 2014, 08:25
von Draga Markievic
Die Sieben-Tage-Frist ist abgelaufen.