Seite 1 von 2

Wahl des Unionskanzlers 09/13

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 22:21
von Geert van Bloemberg-Behrens
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wahl zum Unionskanzler der Demokratischen Union ist gestartet.
Wahlfrage: Wählen Sie Helen Bont zur Unionskanzlerin der Demokratischen Union?
Link: http://www.pds-84.de/wahltool/wahllogin.php?id=934
Optionen sind Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung endet am 23.09.2013 um 22.30 Uhr.

Die Wahlkarten wurden an die angegeben Mailadressen verschickt.

Bei Problemen bitte ich an dieser Stelle um Meldung.

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 11:00
von Helen Bont
Hat an der Abstimmung teilgenommen und setzt sich auf ihren Abgeordnetenplatz.

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 12:27
von Massimiliano Napolitani
Fragt beim Präsidium nach, ob die Möglichkeit bestünde an der Wahl teilzunehmen.

Verfasst: Mi 25. Sep 2013, 19:00
von Geert van Bloemberg-Behrens
Ich beende die Wahl.
An der Wahl haben 3 von 4 Wählern teilgenommen, der Kollege Napolitani ist hier nicht mit eingeschlossen, da die Wahl vor seiner Vereidigung begonn.
Alle Stimmen waren gültig.
Frau Helen Bont erhielt dabei alle 3 Stimmen.

Da ich jedoch nicht rechtmäßig gewählter Präsident des Hauses bin, empfehle ich die Wahl erneut durchzuführen, sobald der Unionsparlamentspräsident gewählt ist.

Verfasst: So 20. Okt 2013, 23:11
von Bernardo Macaluso
Dieses Verfahren ist doch sehr zweifelhaft. Entweder ist die Wahl rechtmäßig. Das schließt eine Neuwahl ohne Rechtsgrundlage aus. Oder sie ist es nicht, dann frage ich mich, warum sie überhaupt durchgeführt wurde. Haben wir jetzt eine Unionskanzlerin oder nicht?

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 00:17
von Kamler Johanssen
DIe Frage ist, ob es sich bei der Durchführung der Wahl durch einen nichtgewählten Parlamentspräsidenten um eine Ordnungswidrigkeit ohne Nichtigkeitsfolge handelt. Dies ist zu bejahen, da die Unionsverfassung bezüglich der Wahl des Unionskanzlers nichts spezifisches vorschreibt.

Die Unionsverfassung zur Unionskanzlerwahl:

Artikel 41 – Wahl des Unionskanzlers
(1)Der Unionskanzler wird auf Vorschlag des Unionspräsidenten vom Unionsparlament ohne Aussprache gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Unionspräsidenten zu ernennen.

Zu beachten ist jedoch die 14-Tages-Frist:

Artikel 25 – Aufgaben des Unionsparlamentes
(3) Die Wahl des Unionskanzlers muss binnen vierzehn Tagen nach dem ersten Zusammentritt eines neuen Unionsparlamentes erfolgen.

Das Unionsparlament wurde am 18. August eröffnet und die hier vorliegende Wahl des Unionskanzlers begann am 19. September. Daher ist die verfassungsmäßige Frist des Artikels 25 Absatz 3 nicht eingehalten worden. Eine Neuwahl würde aber klarerweise auch gegen die 14-Tages-Frist verstoßen.

Daher plädiere ich für eine Gültigkeit dieser Wahl mit einer gleichzeitigen Anmerkung der Selbstkritik des Unionsparlaments, die Vorschrift des Artikels 25 drei der Unionsverfassung nicht eingehalten zu haben.

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 10:09
von Geert van Bloemberg-Behrens
Als ich dieses Verfahren vorgeschlagen habe, wollte ich auf Nummer sicher gehen und mit einer erneuten Wahl einen eventuellen Rechtsstreit verhindern. Ich bin damaks jedoch davon ausgegangen, dass ein erneuter Wahlgang zügig von statten gehen würde.

Ich persönliche hätte keine Probleme damit diese Wahl anzuerkennen. Letztendlich muss die Unionspräsidentin hier eine Entscheidung treffen, da sie ernennt.

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 11:11
von Draga Markievic
Ich hatte gehofft, dass eine erneute Wahl durch ein ordentlich gewähltes Präsidium schnellsten vollzogen werden kann. Im Übrigen drängte sich mir der Eindruck auf, dass dieses Verfahren von allen Abgeordneten gutgehießen würde.

Aus meiner Sicht spräche nichts dagegen, die Wahl von Frau Bont anzuerkennen.

Verfasst: Di 22. Okt 2013, 13:49
von Geert van Bloemberg-Behrens
Dann würde ich vorschlagen, dass Sie die Ernennung vornehmen. Wenn jemand dagegen etwas einzuwenden hat, steht der Klageweg offen.

Verfasst: Di 22. Okt 2013, 13:52
von Draga Markievic
Ich habe Herrn StS von Brinckmann gebeten, die Sache im Unionspräsidialamt noch einmal zu prüfen. Sobald ich seine Ergebnisse habe, werde ich entsprechende weitere Schritte vornehmen.