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Anwalt gesucht
Verfasst: So 25. Aug 2013, 23:53
von Patrick van Bloemberg-Behrens
LAND SALBOR-KATISTA

Der Senator
Anwalt gesucht
Zur Klageerhebung am Unionsgericht wird zu sofort ein erfahrener Anwalt gesucht.
Ich bitte um Bewerbungen per PN.
Funnix, den 25. August 2013 AD
Patrick van Bloemberg-Behrens
Senator
Verfasst: Mo 26. Aug 2013, 15:53
von Massimiliano Napolitani
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber diese Annonce ist genauso effektiv, wie intelligent. Ich bin zwar nicht Ihr Anwalt aber hier mal ein kostenloser Tipp: § 10 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung besagt folgendes:
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von der Geschäftsordnung können im Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Unionsrats beschlossen werden.
(2) Während einer Sitzungsperiode des Unionsrats auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Unionsratspräsident für den Einzelfall.
(3) Die Entscheidung des Unionsratspräsidenten kann durch einfache Mehrheit auf Antrag überstimmt werden.
(4) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage der Verkündung durch den Unionsratpräsidenten in Kraft.
(5) Sie bleibt gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird, welche durch den Unionsrat beschlossen wird.
Vielleicht nutzen Sie erstmal die Möglichkeiten, die Ihnen bleiben anstatt hier - ..... -
Verfasst: Mo 26. Aug 2013, 21:03
von Maximilian von Brinckmann
Werter Herr Napolitani, mit Verlaub und mit höchstem Respekt dem Verfassungsorgan des Unionsrates gegenüber, nur eine Geschäftsordnung muss auch der Verfassung genügen. Der Passus, den Sie zitieren, taugt als Abschluss des Verfahrens nicht. Schon gar nicht, wenn der Betroffene aufgrund Ihres Aktes schlechterdings gar nicht im Stande sein kann, einen dahingehend lautenden Antrag zu stellen. Die Geschäftsordnung des Unionsrates ist vor einem ordentlichen Gericht justiziabel und wenn Herr Behrens den Rechtsweg bemüht, dann steht ihm jedenfalls nicht § 10 Abs. 2, 3 GOUR im Wege.
Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 18:43
von Helen Bont
Original von Massimiliano Napolitani
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber diese Annonce ist genauso effektiv, wie intelligent. Ich bin zwar nicht Ihr Anwalt aber hier mal ein kostenloser Tipp: § 10 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung besagt folgendes:
Vielleicht nutzen Sie erstmal die Möglichkeiten, die Ihnen bleiben anstatt hier - ..... -
Ich habe doch erhebliche Zweifel, ob durch die Bestimmungen von § 10 Absätze 2 und 3 Geschäftsordnung des Unionsrates der Rechtsweg wirklich verbaut werden kann.
Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 18:50
von Maximilian von Brinckmann
Original von Helen Bont
Ich habe doch erhebliche Zweifel, ob durch die Bestimmungen von § 10 Absätze 2 und 3 Geschäftsordnung des Unionsrates der Rechtsweg wirklich verbaut werden kann.
Wie schon gesagt...