Antworten
Fortgeschrittener
Beiträge: 197
Registriert: Mo 9. Apr 2012, 00:20
Benutzeravatar
Fortgeschrittener
Da ich jetzt recht lang abwesend war, wollte ich fragen, ob ich noch die Unionsbürgerschaft rechtmäßig besitze. Wenn nein, ersuche ich erneut um die Unionsbürgerschaft.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

VORSTAND - RENSHAVN SOCCER XI powered by AIRDU
VORSTAND - AIRDU
VORSTAND - ZUKUNFTSPORT
MITGLIED - UNIONSFUßBALLBUND
Routinier
Beiträge: 870
Registriert: So 9. Sep 2007, 21:35
  • Bild

    Ihr Antrag auf Unionsbürgerschaft

    Sehr geehrter Herr Niko Wirt,

    ich erteile Ihnen hiermit gemäß § 4 Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union.

    Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 4 Abs. 3 UVaG kein Widerspruch möglich.

    Bild
    Jennifer Volpart
    Direktorin
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

[img]http://img.roldem.ro/signet70.png[/img][b]Jennifer Volpart[/b]
[size=85]Direktorin des AfEA
Unionswahlleiterin[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85]
[/size]

[size=85][i]„Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch.[/i][/size]

[size=85][i]Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals.[/i][/size]

[size=85][i]Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“[/i][/size]
Fortgeschrittener
Beiträge: 197
Registriert: Mo 9. Apr 2012, 00:20
Benutzeravatar
Fortgeschrittener

Beitrag von Niko Wirt »

Danke.
 

POSTREACT(ions) SUMMARY

VORSTAND - RENSHAVN SOCCER XI powered by AIRDU
VORSTAND - AIRDU
VORSTAND - ZUKUNFTSPORT
MITGLIED - UNIONSFUßBALLBUND
Antworten

Zurück zu „Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEA)“