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Aussprache 37/9: Unionsfeiertagsgesetz (Bont, KDU)

Verfasst: Mi 3. Apr 2013, 21:32
von Pandora Friedmann
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Abgeordnete Dr. h.c. Helen Bont (KDU-Fraktion) hat am 31. März 2013 den Beschluss des Unionsfeiertagsgesetzes beantragt. Im selben Schreiben beantragte sie Aussprache.

    Die Antragstellerin hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.
  • Dr. Pandora Friedmann
    Präsidentin
Unionsfeiertagsgesetz (UFGes)

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz legt fest, welche Feiertage in der gesamten Demokratischen Union gesetzliche Feiertage sind.
(2) Gesetzlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes ist ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe.

§ 2 Gesetzliche Feiertage
(1) Gesetzliche Feirtage sind:
- das Neujahrsfest (1. Januar)
- Heilige drei Könige (6. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Maria Himmelfahrt (15. August)
- Staatsfeiertag der Demokratischen Union (18. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Heilig Abend (24. Dezember)
- Weihnachten (25. und 26. Dezember)
- Aschermittwoch (46. Tag vor Ostersonntag)
- Gründonnerstag (Tag vor Karfreitag)
- Karfreitag (2 Tage vor Ostersonntag)
- Ostern (erster Montag nach Frühlingsanfang)
- Christi Himmelfahrt (39. Tag nach Ostermontag)
- Pfingstmontag (50. Tag nach Ostern)
- Fronleichnam (60. Tag nach Ostern)
- Buß- und Bettag (11 Tage vor dem ersten Adventssonntag).

§ 3 Arbeitsfreie Vergütung
(1) Die in § 2 Absatz 1 aufgezählten Arbeitstage sind für Arbeitnehmer arbeitsfreie, von den Arbeitgebern zu vergütende Tage.
(2) Durch Tarifvereinbarung oder Gesetz kann bestimmt werden, dass die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit entgeltlich vor- oder nachzuholen ist.
(3) Beamte der Union, der Länder oder der Kommunen können verpflichtet werdne an gesetzlichen Feiertagen Dienst zu tun, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der Ordnung dies erfordern.
(4) Verkaufsstellen sind an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten.
(5) Nicht zu Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes gehören:
- Tankstellen,
- Gastronomiebetriebe,
- Hotels, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen.
(6) An gesetzlichen Feiertagen dürfen Lastkraftwagen nicht verkehren. Die Kommunen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass in bestimmten Bereichen geschlossener Ortschaften nicht Lastkraftwagen nicht geparkt werden dürfen.

§ 4 Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: So 7. Apr 2013, 13:39
von Pandora Friedmann
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    Ich erinnere hiermit die Abgeordnete Helen Bont (KDU) über die Einbringung des Gesetzentwurfes.

Verfasst: So 7. Apr 2013, 16:46
von Helen Bont
Viele Dank, Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Gesetzentwurf sollen für jene Feiertage ein gesetzliche Regelung geschaffen, die unionsweit als gesetzliche Feiertage zu gelten haben.
Da es sich um die Regelung der unionsweiten gesetzlichen Feiertage handelt, kann eine solche gesetzliche Regelung schwerlich von den einzelnen Unionsländern geregelt werden und fällt somit und die Bestimmung von Artikel 47a Absatz 1 Punkt 9 der Unionsverfassung, wonach "die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können."
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Verfasst: Mo 8. Apr 2013, 18:40
von Franz Sperling
:klatsch:

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 15:34
von Rovan Trautmann
:klatsch:

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 20:38
von Hajo Poppinga
Original von Helen Bont
Da es sich um die Regelung der unionsweiten gesetzlichen Feiertage handelt, kann eine solche gesetzliche Regelung schwerlich von den einzelnen Unionsländern geregelt werden und fällt somit und die Bestimmung von Artikel 47a Absatz 1 Punkt 9 der Unionsverfassung, wonach "die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können."
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident,

spönne man die Begründung der Gesetzgebungskompetenz ein bißchen weiter, dann kann man eigentlich alles zur Gesetzgebungskompetnz der Union erklären. Unionsweit gültige Bildungsstandards der Schulbildung kann nur die Union erlassen: Unionskompetenz. Unionsweite Berufsabschlüsse kann nur die Union erlassen: Unionskomptenz.

Das ist weit hergeholt. Warum muß bspw. unionsweit geregelt werden, daß Maria Himmelfahrt ein Feiertag ist? Das wird in Ländern mit keinem oder einem nur sehr geringen katholischen Bevölkerungsanteil doch sehr als Bevormundung und fremd empfunden werden.

Nein, der einzige Feiertag, der wirklich unionsweit geregelt werden muß, ist der Staatsfeiertag der Demokratischen Union.

Verfasst: Di 23. Apr 2013, 22:00
von Draga Markievic
klatscht auf der Unionsratsbank bei den Ausführungen des Unionspräsidenten

:klatsch:

Verfasst: Mi 24. Apr 2013, 10:16
von Bernardo Macaluso
Verehrte Damen und Herren,

den Ausführungen des Unionspräsidenten ist wirklich kaum etwas hinzuzufügen. Ich halte es für sehr ärgerlich, dass dieses Haus sich mit einer ganzen Liste von Entwürfen beschäftigen muss, die ganz offensichtlich aus den Vorräten der alten Regierung stammen und das Fehlen eines Verständnisses für die Ordnung der Gesetzgebung der Union auf Seiten der KDU offenbaren.

Verfasst: Mi 24. Apr 2013, 16:00
von Rovan Trautmann
Herr Macaluso, ich mache jetzt einmal eine Zwischenbilanz der bilsherigen Regierungsarbeit. Sie und ihre ""Regierungs""kollegen haben nichts zustande gebracht und zwar absolut nichts.
Es herrscht von Regierunsgseite absoluter Stillstand. Ich muss schon sagen, die Demokratische Union liegt wirklich am Herzen.

Verfasst: Do 25. Apr 2013, 05:27
von Helen Bont
Original von Hajo Poppinga

Herr Präsident,

spönne man die Begründung der Gesetzgebungskompetenz ein bißchen weiter, dann kann man eigentlich alles zur Gesetzgebungskompetnz der Union erklären. Unionsweit gültige Bildungsstandards der Schulbildung kann nur die Union erlassen: Unionskompetenz. Unionsweite Berufsabschlüsse kann nur die Union erlassen: Unionskomptenz.

Das ist weit hergeholt. Warum muß bspw. unionsweit geregelt werden, daß Maria Himmelfahrt ein Feiertag ist? Das wird in Ländern mit keinem oder einem nur sehr geringen katholischen Bevölkerungsanteil doch sehr als Bevormundung und fremd empfunden werden.

Nein, der einzige Feiertag, der wirklich unionsweit geregelt werden muß, ist der Staatsfeiertag der Demokratischen Union.
Hochverehrter Herr Unionspräsident, Hohes Haus,
die Unionsverfassung gibt uns die Möglichkeit in die Hand, Dinge, von denen wir überzeugt sind, dass sie unionsweit einheitlich geregelt werden müssen, auch unionsweit einheitlich geregelt werden.
Die KDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass das gemeinsame Begehen von Fest- und Feiertagen, den Zusammenhalt in der Demokratischen Union fördert.
Was die vorgeschlagenen Feiertage im Einzelnen angeht, so ist jeder herzlich eingeladen, Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Im übrigen ist es jedem Unionsland unbenommen, eigene Feiertage zu beschließen