Aussprache 37/8: Erstes Änderungsgesetz zum Parteiengesetz (Bont, KDU)
Verfasst: Mi 3. Apr 2013, 21:30

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abgeordnete Dr. h.c. Helen Bont (KDU-Fraktion) hat am 30. März 2013 den Beschluss des Ersten Änderungsgesetzes zum Parteiengesetz
beantragt. Im selben Schreiben beantragte sie Aussprache.
Die Antragstellerin hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.
- Dr. Pandora Friedmann
Präsidentin
§ 1
Paragraph 5 des Parteiengesetzes wird wie folgt geändert:
(1) Eine Partei gilt aus aufgelöst, wenn dies durch Beschluss der Mitglieder auf Grundlage der Satzung geschieht.
(2) Das Unionsgericht kann, auf Antrag der Unionsregierung, des Unionsparlaments oder des Unionsrates, per Beschluss die Auflösung einer Partei und deren Löschung aus dem Parteienverzeichnis anordnen, wenn die betroffene Partei die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen.
(3) Vor Beschlussfassung ist die betroffene Partei zu hören.
(3) Im Falle eines Verbotes gemäß der Verfassung oder der Selbstauflösung einer Partei ist eine Löschung aus dem Verzeichnis umgehend vorzunehmen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.