Eröffnung des 37. Unionsparlaments
Verfasst: So 17. Feb 2013, 12:03
Verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Das Volk hat entschieden und hat ein neues Parlament gewählt. Nachdem alle Parlamentarier ihren Amtseid abgelegt haben, ist es nun an der Zeit mit der Arbeit zu beginnen. Als ältester Abgeordneter ist es meine Aufgabe, die Sitzungsperiode zu eröffnen.
Hierzu möchte ich gerne ein paar Worte verlieren. Wenn ich sage, das es als ältester Abgeordneter meine Aufgabe ist, das Parlament zu eröffnen, dann stütze ich mich auf das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz. Ohne diese Regelung gäbe es keine Grundlage, auf der ich dieses Parlament eröffnen könnte. Eigentlich darf auch kein Vorgängerparlament diesem Parlament vorschreiben, wie es zu handeln hat. Insofern kann auch kein Parlament eine ewige Geschäftsordnung beschließen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Arbeiten sonst nicht möglich wäre. Und auf diesen Grundsatz beruft sich das Gesetz.
Aber genug jetzt der erklärenden Worte, beginnen wir mit der Arbeit. Packen wir es an.
Das Volk hat entschieden und hat ein neues Parlament gewählt. Nachdem alle Parlamentarier ihren Amtseid abgelegt haben, ist es nun an der Zeit mit der Arbeit zu beginnen. Als ältester Abgeordneter ist es meine Aufgabe, die Sitzungsperiode zu eröffnen.
Hierzu möchte ich gerne ein paar Worte verlieren. Wenn ich sage, das es als ältester Abgeordneter meine Aufgabe ist, das Parlament zu eröffnen, dann stütze ich mich auf das Parlamentspräsidentenvertretungsgesetz. Ohne diese Regelung gäbe es keine Grundlage, auf der ich dieses Parlament eröffnen könnte. Eigentlich darf auch kein Vorgängerparlament diesem Parlament vorschreiben, wie es zu handeln hat. Insofern kann auch kein Parlament eine ewige Geschäftsordnung beschließen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Arbeiten sonst nicht möglich wäre. Und auf diesen Grundsatz beruft sich das Gesetz.
Aber genug jetzt der erklärenden Worte, beginnen wir mit der Arbeit. Packen wir es an.
