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Fragen eines Wahlleiters

Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 13:09
von Palin Waylan-Majere
Sehr geehrte Freisteinerinnen und Freisteiner,

in eurer Verfassung steht:
Artikel 20 - Wahl des Ministerpräsidenten
(1) Der Ministerpräsident wird von allen Bürgern in direkter Volkswahl gewählt. Wählbar ist jeder, der im Sinne dieser Verfassung Bürger von Freistein ist.
und weiter
Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die R***ische Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.
Da dieses Verfassungsrecht ganz offensichtlich noch vor dem reformierten Staatsbürgerschaftsrecht entstanden ist, stellt sich mir jetzt die Frage, inwiefern Unionsangehörige davon betroffen sind. Rein aus dem Text würde ich Staatsangehörigkeit analog zur Unionsangehörigkeit auslegen.

Verfasst: Mo 4. Feb 2013, 21:07
von Wilhelm Land
Da die freisteinischen Verfassungsbestimmungen schon lange vor Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts galten und auch schon lange bevor überhaupt über die Möglichkeit des Erwerbs der Unionsangehörigkeit galten, gehe ich davon aus, dass mit "R***ische Staatsangehörigkeit" die Unionsbürgerschaft gemeint ist.

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 09:23
von Rovan Trautmann
Ich teile diese Meinung.

Verfasst: Di 5. Feb 2013, 21:18
von Franz Sperling
Ich denke auch, dass die Einschätzung von Ministerpräsident Land so korrekt ist.

Verfasst: Do 7. Feb 2013, 14:15
von Palin Waylan-Majere
Gut. Historisch ausgelegt ist das so in Ordnung. Ich bin ja auch nur ausführendes Organ und erlaube mir keine eigene Meinung. ;)

Verfasst: Do 7. Feb 2013, 15:15
von Rovan Trautmann
Wann ist denn mit Wahlen zu rechnen?

Verfasst: Do 7. Feb 2013, 15:18
von Palin Waylan-Majere
Dies hat der Herr Ministerpräsident Land hier kund getan.