Abstimmung 2013/2: Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder (Imperia)
Verfasst: So 27. Jan 2013, 18:45

Verehrte Kollegen,
zur Abstimmung steht der nachfolgende Gesetzesentwurf des Kaiserreichs Imperia.
Sie haben bei der Abstimmung folgende Optionen:
Ja - als Zustimmung zum Entwurf
Nein - als Ablehnung des Entwurf
Enthaltung - zur aktiven Enthaltung
Die Abstimmung dauert, wie in der Geschäftsordnung vorgeschrieben, mindestens fünf Tage.
Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder
§ 1. Änderung der Unionsverfassung
(1) Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:
- Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land rechtzeitig zu hören.
(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Unionsregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.
Artikel 36 Absatz 7 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst:
- Der Unionspräsident schließt im Namen der Union die Verträge mit auswärtigen Staaten, die von der Unionsregierung ausgehandelt wurden. Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Unionsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung der jeweils für die Unionsgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Unionsgesetzes. Die Vorschriften des Artikel 50 dieser Unionsverfassung gelten entsprechend.
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmung ist eröffnet.