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KP präsentiert Satzung

Verfasst: Di 1. Jan 2013, 13:38
von Mag. Hans Müller
Hans Müller trat heute bereits zum 2. Mal im Pressesaal des zukünftigen Parteigebäudes der KP vor die Presse um die neue Satzung zu präsentieren.

§1: Name und Sitz:
(1) Die Partei heißt Kommunistische Partei
(2) Die Abkürzung der Partei ist KP
(3) Die Unionspartei hat ihren Sitz in Manuri





§2: Gliederung:
(1) Die Partei gliedert sich in derzeit 2 Landesverbände
(2) Jeder Landesverband ist ab einer Mitgliederzahl von 2 verpflichtet, einen Vorsitzenden zu wählen
(3) Der Vorsitzende benötigt zur Wahl eine relative Mehrheit
(4) Bei einer Mitgliederzahl unter 2 ist automatisch das eine Mitglied Vorsitzender





§ 3: Vorstand:
(1) Dem Vorstand gehören der Parteivorsitzende, welcher turnusmäßig alle 8 Monate gewählt wird, der stellvertretende Parteivorsitzende, welcher nach dem gleichen Wahlprinzip und Rhythmus gewählt wird, der Generalsekretär, welcher ebenso gleich gewählt wird, sowie die Vorsitzenden aller offiziell anerkannten Schwesterorganisationen und Landesverbände.
(2) Der Vorstand organisiert den Wahlkampf, den Auftritt in der Öffentlichkeit, und sämtliche Events z.B. den Parteitag.





§4: Parteitag:
(1) Der Parteitag findet alle... Am Parteitag wird ein evt. Wahlprogramm beschlossen
(4) Auch Landesverbände können zu Wahlkampfzwecken Parteitage einberufen








§5: Unionspräsidentschaftswahlen:
(1) Vor den Unionspräsidentschaftswahlen muss eine Abstimmung stattfinden, welchen und ob ein Kandidat offiziell von der Partei unterstützt wird.








§6: Unionsparlamentswahlen:
(1) Bei Nichtantreten der Partei bei einer UP-Wahl muss eine Abstimmung stattfinden, ob und für welche Partei die KP stattdessen eine Wahlempfehlung abgibt.
(2) Ebenso müssen die Mitglieder über ein mögliches Bündnis mit einer anderen Partei mindestens 7 Tage vor der Wahl abstimmen.








§7: Ministerpräsidentschaftswahlen:
(1) Vor den Ministerpräsidentschaftswahlen eines Unionslandes muss eine Abstimmung stattfinden, welchen und ob die Partei einen Kandidaten unterstützt.





§8: Schlussbestimmungen:
(1) Alle Abstimmungen erfordern eine relative Mehrheit.
(2) Alle Abstimmungen müssen 2 Tage dauern.
(3) Alle Bestimmungen gelten in männlicher und weiblicher Form.






Verfasst: Di 1. Jan 2013, 15:12
von Celebrities’ Diary
Satzungen sind ja mal so etwas von uninteressant. Aber vielleicht haben Sie etwas für die Klatschspalte?

Verfasst: Di 1. Jan 2013, 16:52
von Mag. Hans Müller
Ne, ich bin ich der Mann für die Seitenblicke ;)

Verfasst: Di 1. Jan 2013, 22:12
von Isabell Höfer
Ohja, Klatsch wär cool :D