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Aussprache 2012/28: Gesetz über die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe (Roldem)

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 17:37
von Massimiliano Napolitani
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Verehrte Kollegen!
Die Vertreterin der Republik Roldem hat den nachfolgenden Gesetzesentwurf eingebracht, zu welchem ich die Aussprache hiermit eröffne. Die Aussprache läuft mindestens fünf Tage.

Gesetz über die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe

Dieses Gesetz ändert das Gesetz zur Nutzung von Kernenergie vom 10. November 2009, zuletzt geändert durch das Endlagerstättengesetz vom 30. Mai 2011.

§ 1
(1) § 13 Absatz 1 wird neugefasst: „Die Unionsregierung trägt für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern Rechnung, in denen die fachgemäße und sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe gewährleistet wird. Die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt entsprechender Endlager werden von den Betreibern von Atomkraftwerken getragen, wobei diese auch zur Vorauszahlung in einen Unterhaltsfonds verpflichtet werden können.“
(2) § 13 Absatz 2 wird neugefasst: „Die Standorte von Endlagern werden im Einvernehmen mit den Unionsländern einrichtet.“
(3) § 13 Absätze 3 und 4 werden ersatzlos gestrichen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 17:57
von Anaïs Gribonne-Fritz
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Gesetz dient der Klarstellung, dass Unionsgesetze im Kompetenzbereich der Union auch von der Unionsregierung bzw. der Unionsverwaltung umgesetzt werden. Die Union kann nicht einfach ihre Aufgaben an die Länder durchdrücken. Das kann sie per Staatsvertrag regeln, wenn jedes einzelne Land zustimmt. Die jetzige Regelung jedenfalls widerspricht der Unionsverfassung und wurde auch nie tatsächlich angewendet. Verstehen Sie unseren Antrag deswegen bitte auch als Aufforderung an die Unionsregierung, sich endlich um Lagerstätten für radioaktive Abfälle kümmern. Vielen Dank!

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 18:06
von Massimiliano Napolitani
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Gesetz dient der Klarstellung, dass Unionsgesetze im Kompetenzbereich der Union auch von der Unionsregierung bzw. der Unionsverwaltung umgesetzt werden. Die Union kann nicht einfach ihre Aufgaben an die Länder durchdrücken. Das kann sie per Staatsvertrag regeln, wenn jedes einzelne Land zustimmt. Die jetzige Regelung jedenfalls widerspricht der Unionsverfassung und wurde auch nie tatsächlich angewendet. Verstehen Sie unseren Antrag deswegen bitte auch als Aufforderung an die Unionsregierung, sich endlich um Lagerstätten für radioaktive Abfälle kümmern. Vielen Dank!
Vielen Dank. Ich werde dem Entwurf zustimmen.

Verfasst: So 23. Dez 2012, 23:34
von Wilhelm Land
Das letzte Wort in § 13 Absatz 2 muss "eingerichtet" heißen.
Ansonsten kann der Freistaat Freistein dem Gesetz zustimmen.

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 21:02
von Burkhard Bokelmann
Herr Präsident,

auch wenn ich eher geneigt bin, bei Streitigkeiten über Zuständigkeiten und/oder Gesetzesverstößen die Gerichte zu bemühen, werde ich diesem Gesetz aus pragmatischen Erwägungen heraus zustimmen.

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 21:47
von Anaïs Gribonne-Fritz
Der Präsident scheint den grammatikalische Fehler ausgemerzt zu haben.

Ich möchte beantragen, gleichzeitig über folgenden Entschließungsantrag abzustimmen:

Entschließungsantrag: Unionskompetenzen erledigt die Union!

Die im Unionsrat vertretenen Länder kommen darüber überein, dass die Kompetenzen, die Union von ihnen über die Unionsverfassung übertragen bekommen haben, auch gemäß dem darin enthaltenen Trennungsgebot, von der Union ausgeführt werden. Eine einseitige Übertragung von Aufgabenerfüllung ist weder im Sinne der Unionsverfassung noch zielführend. Der Unionsrat und die in ihm vertretenen Länder bekennen sich dazu, dass derjenige, der den Regelungsgehalt festlegt, diesen auch umzusetzen hat.
Die Länder werden sich auch in Zukunft weigern, Unionsaufgaben ohne einen bestehenden Staatsvertrag, der gleichermaßen eine Entschädigung enthält, wahrzunehmen.

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 22:12
von Burkhard Bokelmann
Herr Präsident,

den Entschließungsantrag wird Imperia nicht mittragen, da weder die Formulierung noch der Inhalt überzeugen. Wir sollten uns hier auf diese Gesetzesinitiative konzentrieren.

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 22:15
von Anaïs Gribonne-Fritz
Herr Kollege Bokelmann, mögen Sie mehr verraten?

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 22:39
von Burkhard Bokelmann
An verfassungsrechtlichen Konstruktionen wie der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, der Unionsexekution über Unionsländer, der Vertretungsgesetzgebung, der in den Landesverfassungen anzutreffende Umstand der Übertragung der Judikative auf die Unionsebene, dem Gebot der Amts- und Rechtshilfe und dem Tatbestand des Geltungsvorrangs von Unionsrecht vor Landesrecht widerspricht doch dem Argument vom "Trennungsgebot".
Im übrigen sehe ich meine Aufgabe als Staatsmann darin, gemeinsame Lösungen im Interesse von Land und Union zu finden. Dazu passt es nicht, eine Verweigerungshaltung einzunehmen.

Im übrigen herrschte zur Zeit der ersten Einführung des Gesetzes bei einigen Ländervertretern (z.B. ihr Amtsvorgänger Fabian Montary) die Ansicht vor, die Energiefragen seien überhaupt eine Landesangelegenheit. Insofern war es vom historischen Gesetzgeber durchaus berechtigt, das Gesetz so zu formulieren. Dies jetzt in Bausch und Bogen mit einem Entschließungsantrag zu verdammen und der Union den Schwarzen Peter zuzuschieben, halte ich für verfehlt.

Verfasst: Mi 26. Dez 2012, 22:41
von Anaïs Gribonne-Fritz
Nun gut, ich bin nicht an die Äußerungen meiner Vorgänger gebunden. Den „Schwarzen Peter“ Kernenergiepolitik hat die Union sich selbst auf die Agenda gezogen...