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Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 00:21
von Bernardo Macaluso
Gesetz über das außenpolitische Mitbestimmungsrecht der Länder

§ 1. Änderung der Unionsverfassung
Der Unionsverfassung wird ein Artikel 48 hinzugefügt, der da lautet:

Artikel 48
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist grundsätzlich Sache der Union.
(2) Vor Abschluss eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das betreffende Land zu hören und seine Zustimmung einzuholen.
(3) Vor Abschluss eines Vertrages, der die Gesetzgebungskompetenzen der Länder tangiert, ist der Unionsrat zu hören und seine Zustimmung einzuholen.

§ 2. Schlußbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Dieses Gesetz wurde vom Unionsrat beantragt. Bitte stimmen Sie ab mit Ja/Nein/Enthaltung.

Die Abstimmung dauert laut GO maximal 96 Stunden.

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 09:30
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 12:50
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Sa 22. Dez 2012, 14:21
von Alexander Steinhoff
Ja

Verfasst: Di 25. Dez 2012, 15:20
von Bernardo Macaluso
Enthaltung.

Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 00:36
von Franz Sperling
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich beende die Anstimmung.
Für die verfassungsändernde Vorlage stimmten drei Abgeordnete, ein Kollege enthielt sich aktiv der Stimme, drei Kollegen nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Gemäß Artikel 52 Absatz 2 Unionsverfassung bedarf ein verfasungsänderndes Gesetz unter anderem der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Unionsparlaments.

Die Zustimmungsquote lag bei 42,85%. Die Gesetzesvorlage hat damit die für Verfassungsänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt.