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Kulturkooperationsabkommen zwischen der Republik Eldeyja und der Demokratischen Union

Verfasst: So 18. Nov 2012, 01:22
von Franz Sperling
Kulturkooperationsabkommen zwischen der Republik Eldeyja und der Demokratischen Union
Samningur um menningarsamstarf milli Lý veldisins Eldeyja og Lý ræ islegs Sambandsins

Präambel - Formáli
Die Republik Eldeyja und die Demokratische Union (im Folgenden als Vertragspartner bezeichnet),
einig im Bestreben, einen Beitrag zur Verständigung zwischen ihren Völkern und damit zum Weltfrieden zu leisten,
überzeugt davon, dass der direkte Kontakt zwischen den Menschen diesem Ziel am förderlichsten ist und
einig in der Einschätzung, dass eine kulturelle Zusammenarbeit zu einem besseren Verständnis der jeweils anderen Kultur führt;
sind wie folgt übereingekommen:

§1 - Bildung und Wissenschaft
(1) Die Vertragpartner erklären in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Schüler- und Studentenaustauschprogramme einzurichten.
(2) Die Vertragspartner erklären weiterhin in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen Programme zum Austausch von Lehrern, Dozenten und Professoren einzurichten.
(3) Die Vertragspartner fördern in ihren Heimatländern Lehrstühle für die Kulturwissenschaft des jeweils anderen Vertragspartners.

§2 - Institutionen
(1) Die Vertragspartner ermöglichen die Einrichtung von Informationshäusern zur Förderung der Sprache und Kultur des jeweils anderen Vertragspartners. Die Einrichtung obliegt den jeweiligen Vertretern des Gaststaates.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch zwischen Museen, Orchestern und Theatern.

§3 - Sonstiges
(1) Die Vertragspartner ermöglichen und fördern den Austausch im Rahmen des Journalismus, der politischen Diskussion und des Gedankenaustauschs zwischen Vertretern der Zivilgesellschaften.
(2) Mit der Umsetzung der Ziele dieses Abkommens werden die Außenministerien beider Vertragspartner betraut.

§4 - Arbeitsrechtliche Regelungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass es Schülern und Studenten im jeweiligen Gastland ermöglicht werden soll, für bis zu 10 Wochenstunden einer erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen zu können, wenn das durch ein eventuelles Stipendium generierte Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Gastlandes liegt.
(2) Eventuell zu erteilende Arbeitsgenehmigungen werden für die Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Gastland auf Antrag gewährt.

§5 - Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
(2) Das Abkommen hat unbeschränkte Laufzeit. Es kann ohne Angabe von Gründen einseitig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Das Abkommen tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft.
Zur Abstimmung steht das vorliegende Kulturabkommen mit der Republik Eldeyja. Bitte stimmen Sie nun ab, und zwar mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung".
Die Abstimmung dauert 96 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden, wenn alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben.

Verfasst: So 18. Nov 2012, 01:29
von Franz Sperling
Ja

Verfasst: So 18. Nov 2012, 11:01
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Mo 19. Nov 2012, 15:08
von Rovan Trautmann
ja

Verfasst: Mi 21. Nov 2012, 20:00
von SRM
Ja

Verfasst: Do 22. Nov 2012, 10:01
von Alexander Steinhoff
Ja

Verfasst: Do 22. Nov 2012, 19:17
von Kauli
ja

Verfasst: Sa 24. Nov 2012, 11:36
von Bernardo Macaluso
Ja.

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 21:56
von Franz Sperling
Ich stelle fest, dass der vorliegende Entwurf des Kulturabkommens mit der Republik Eldeyja einstimmig angenommen wurde.