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WAHL ZUM IMPERIALKANZLER – November 2012
Verfasst: Do 25. Okt 2012, 19:15
von Massimiliano Napolitani
KAISERREICH IMPERIA
DER WAHLLEITER
Wahlankündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wahl zum
Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia wurde auf den
1. November 2012 festgelegt. Sie endet am 6. November 2012 (
§ 3 IWahlG). Die Wahlleitung wurde mir fristgerecht übertragen (
§ 4 IWahlG).
Für eine zulässige Kandidatur gilt folgendes:
- Kandidaturen sind spätestens vierundzwanzig Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekannt zu machen. Die entsprechenden Erklärungen sind hier bis zum 31. Oktober 2012, 20:00 Uhr abzugeben (§ 5 IWahlG).
- Wählbar ist, wer die entsprechenden Bedingungen der Verfassungsurkunde erfüllt und nicht durch richterlichen Beschluss das Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat (§ 2 II IWahlG)
An dieser Stelle werden im Laufe des Wahlvorgangs auch die zugelassenen Kandidaten, die Wählerliste und Ablauf und Ergebnis der Wahl mitgeteilt.
Ich bitte auf Diskussionen zu verzichten.
gez.
DER WAHLLEITER
Verfasst: Di 30. Okt 2012, 18:55
von Massimiliano Napolitani
Ich erinnere nochmal an die Frist, die morgen ausläuft.
Verfasst: Do 8. Nov 2012, 14:20
von Alexander Steinhoff
Wie geht es hier weiter!?
Verfasst: Do 8. Nov 2012, 16:08
von Palin Waylan-Majere
Es bricht großer Jubel bei den Monarchisten aus, dass sie es nun endlich geschafft haben, die Demokratie in Imperia abzuwirtschaften.
Verfasst: Do 8. Nov 2012, 21:08
von Massimiliano Napolitani
Original von Alexander Steinhoff
Wie geht es hier weiter!?
Gute Frage. Ich schlage vor, dass wir hier eine offene Bewerbungsphase einrichten. Jeder, der kandidieren will soll es hier erklären. Anschließend müsste ein neuer Termin festgesetzt werden.
Verfasst: So 25. Nov 2012, 15:05
von Heinrich Julius von Jagonburg
Wirklich keinerlei Kandidaturen?
Verfasst: So 25. Nov 2012, 16:39
von Alexander Steinhoff
Ich würde gerne, aber ich weiß nicht ob man als Unionsminister zeitgleich Imperialkanzler sein darf.
Weiterhin finde ich die Regeln in diesen Zeiten merkwürdig, wonach neue Staatsbürger so und so viel Tage/ Wochen warten muss, bis man vollwertiger Staatsbürger ist, um für politische Ämter kandidieren zu dürfen.
Sollte man vielleicht bei den Unionsländern überdenken.
Denn Wahlvieh haben wir schon lange nicht mehr.
Verfasst: So 25. Nov 2012, 20:14
von Massimiliano Napolitani
Original von Alexander Steinhoff
Ich würde gerne, aber ich weiß nicht ob man als Unionsminister zeitgleich Imperialkanzler sein darf.
Weiterhin finde ich die Regeln in diesen Zeiten merkwürdig, wonach neue Staatsbürger so und so viel Tage/ Wochen warten muss, bis man vollwertiger Staatsbürger ist, um für politische Ämter kandidieren zu dürfen.
Sollte man vielleicht bei den Unionsländern überdenken.
Denn Wahlvieh haben wir schon lange nicht mehr.
Nein, Sie dürfen nicht zugleich Imperialkanzler und Unionsminister sein.
Im Übrigen gebe ich Ihnen recht. Vielleicht findet sich aber in den nächsten Tagen jemand.
Artikel 62 – Unvereinbarkeit von Ämtern (Unionsverfassung)
(1) Mitglieder des Unionsparlamentes dürfen nicht gleichzeitig dem Unionsrat angehören.
(2) Mitglieder der Regierung eines Landes dürfen nicht gleichzeitig Mitglied der Unionsregierung sein.
(3) Mitglieder der Organe der Rechtspflege auf Unions- oder Landesebene dürfen nicht gleichzeitig einem exekutiven oder legislativen Staatsorgan auf Unions- oder Landesebene angehören. Eine Ausnahme bildet dabei die Mitgliedschaft in einem direktdemokratischen Gesetzgebungsorgan eines Unionslandes.
(4) Der Unionspräsident darf nicht gleichzeitig Mitglied eines Staatsorganes der Exekutive, Legislative oder Judikative auf Unions- oder Landesebene sein.
Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 13:04
von Burkhard Bokelmann
Hiermit erkläre ich meine Kandidatur.
Verfasst: Mo 26. Nov 2012, 16:14
von Alexander Steinhoff
Hab ich mir doch gedacht. Danke für den Gesetzestext.
