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Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

Verfasst: Di 3. Jul 2012, 22:14
von Maximilian_Schumpeter
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Unionsregierung hat den nachfolgenden Gesetzesantrag eingebracht, den ich hiermit zur Abstimmung stelle und Sie um Ihr Votum bitte:

Drittes Änderungsgesetz des Unionssteuergesetzes

§ 1
(1) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6a mit dem Titel „Einfuhrzoll“ und folgendem Wortlaut eingefügt:
„(1) Auf Waren, Dienstleistungen und Kapital, welche in das Zollgebiet eingeführt werden, wird ein Einfuhrzoll i.H.v. 25 v.H. des Wertes des Importguts erhoben.
(2) Der Wert ist durch Vorlage der Rechnung zu ermitteln. Ist dies nicht möglich, schätzt ein staatlich bestellter Prüfer das Gut.
(3) Wer über Güter nach Absatz 1 keine oder wenigstens fahrlässig fälschliche Angaben gemacht wurden, begeht eine Straftat der Steuerhinterziehung gemäß § 97b Strafgesetzbuch.
(4) Ausgenommen sind Waren, Dienstleistungen und Kapital, die per Luft oder See in das Zollgebiet des Demokratischen Union berühren, deren Bestimmungsort aber außerhalb dessen liegt und die den zugeordneten Flughafen oder Hafen nicht verlassen.“
(2) In das Unionssteuergesetzes wird ein § 6b mit dem Titel „Ermächtigung“ folgendem Wortlaut eingefügt: „Der für die Wirtschaft zuständige Unionsminister kann auf Beschluss der Unionsregierung per Rechtsverordnung Strafzölle, Kontingentierungen von Waren, Dienstleistungen und Kapital erheben. Diese können nach Herkunftsstaat aufgestellt werden.“

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Abstimmungsdauer nach Geschäftsordnung.

Verfasst: Di 3. Jul 2012, 22:16
von Maximilian_Schumpeter
Ja

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 08:59
von Helen Bont
Ja.

Verfasst: Do 5. Jul 2012, 13:40
von Hajo Poppinga
Ja