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2012/09 Abstimmung: Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments (2012/05)

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 12:01
von Gerhard Cheman
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Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:
Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments

Artikel 1

Die Unionsverfassung wird in Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 wie folgt geändert: "Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen."

Artikel 2

§ 1
Das Wahlgesetz erhält den neuen Titel "Gesetz über die Wahl des Unionsparlaments, des Unionspräsidenten und die Volksgesetzgebung" mit dem Kurztitel "Unionswahlgesetz".

§ 2
Das Wahlgesetz wird in § 12 um einen Absatz 3 ergänzt: "Dem Unionswahlleiter ist ein Protokoll der Aufstellungsversammlung vorzulegen. Dieses wird von den Erklärungen der Kandidatur aller Kandidaten und einer Versicherung an Eides statt der Richtigkeit der Angaben eines Vertreters des Wahlvorschlag ergänzt. Dieses Erfordernis erübrigt sich bei Einzelkandidaten."

§ 3
Das Wahlgesetz wird in § 17 Absatz 1 wie folgt geändert: "Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 Unionsverfassung nach der Anzahl der Unionsbürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene siebzehn Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."

§ 4
Im Wahlgesetz wird in §§ 2 Satz 1, 9, 22 Absatz 1, 25, 26, 33 Satz 1, 37 Satz 1, 47 Satz 1 das Wort "RXXXlon" ersatzlos gestrichen.

§ 5
(1) Im Wahlgesetz wird in § 3 das Wort "Staatsbürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.
(2) Im Wahlgesetz wird in §§ 3, 19 das Wort "Staatsbürgerschaft" duch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(3) Im Wahlgesetz wird in §§ 22 Absatz 1, 24 Absatz 1 Satz 1, 24a Absatz 1 Buchstabe a, das Wort "Bürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.

Artikel 3

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Gemäß der Unionsverfassung § 52 (2) gibt es keine Einspruchsfrist. Das verfassungsändernde Gesetz bedarf einer 2/3 Mehrheit durch den Unionsrat.
Sie haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung ist eröffnet.

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 12:04
von Gerhard Cheman
Ja

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 13:34
von Anaïs Gribonne-Fritz
Ja.

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 15:29
von Stefan Ehrlach
Ja

Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 16:11
von Joeli Veitayaki
ja

Verfasst: Do 5. Apr 2012, 17:02
von Alexander Krüger
Ja

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 12:39
von Gerhard Cheman
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Ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 5
- davon gültig: 5
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 5
- Nein: 0
- Enthaltung: 0

Das Gesetz hat somit die nötige Mehrheit erreicht und der Unionsrat hat das Gesetz beschlossen. Es wird nun dem Unionspräsidenten zugeleitet.