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2012/05 Aussprache: Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments (Unionsparlament)
Verfasst: Do 15. Mär 2012, 05:38
von Gerhard Cheman
Das Unionsparlament hat beschlossen:
Gesetz zur Verkleinerung des Unionsparlaments
Artikel 1
Die Unionsverfassung wird in Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 wie folgt geändert: "Das Unionsparlament setzt sich aus fünf bis 17 Mandaten zusammen."
Artikel 2
§ 1
Das Wahlgesetz erhält den neuen Titel "Gesetz über die Wahl des Unionsparlaments, des Unionspräsidenten und die Volksgesetzgebung" mit dem Kurztitel "Unionswahlgesetz".
§ 2
Das Wahlgesetz wird in § 12 um einen Absatz 3 ergänzt: "Dem Unionswahlleiter ist ein Protokoll der Aufstellungsversammlung vorzulegen. Dieses wird von den Erklärungen der Kandidatur aller Kandidaten und einer Versicherung an Eides statt der Richtigkeit der Angaben eines Vertreters des Wahlvorschlag ergänzt. Dieses Erfordernis erübrigt sich bei Einzelkandidaten."
§ 3
Das Wahlgesetz wird in § 17 Absatz 1 wie folgt geändert: "Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 26 Absatz 5 Satz 1 Unionsverfassung nach der Anzahl der Unionsbürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene siebzehn Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommt noch ein weiteres Mandat."
§ 4
Im Wahlgesetz wird in §§ 2 Satz 1, 9, 22 Absatz 1, 25, 26, 33 Satz 1, 37 Satz 1, 47 Satz 1 das Wort "RXXXlon" ersatzlos gestrichen.
§ 5
(1) Im Wahlgesetz wird in § 3 das Wort "Staatsbürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.
(2) Im Wahlgesetz wird in §§ 3, 19 das Wort "Staatsbürgerschaft" duch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(3) Im Wahlgesetz wird in §§ 22 Absatz 1, 24 Absatz 1 Satz 1, 24a Absatz 1 Buchstabe a, das Wort "Bürger" duch "Unionsbürger" ersetzt.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 14.03.2012 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 27.03.2012. Die Aussprache ist hiermit eröffnet
Verfasst: Do 15. Mär 2012, 05:41
von Gerhard Cheman
Freistein sieht keinen Grund für einen Einspruch.
Verfasst: Do 15. Mär 2012, 08:20
von Joeli Veitayaki
So werden wir wohl bald nur noch drei Parlamentarier benötigen, wenn sich in der Bürgerschaft nichts mehr tut.
Diese beiden Sätze hätte man doch etwas geschickter formulieren können:
"Dieses wird von den Erklärungen der Kandidatur aller Kandidaten und einer Versicherung an Eides statt der Richtigkeit der Angaben eines Vertreters des Wahlvorschlag ergänzt. Dieses Erfordernis erübrigt sich bei Einzelkandidaten."
Aber was solls, ansonsten kein Einspruch.
Verfasst: Do 15. Mär 2012, 08:25
von Nikolaus Traube
Original von Gerhard Cheman
Freistein sieht keinen Grund für einen Einspruch.
Holst du ma deine brille raus? Artikel 1 ist VERFASSSUNGSANDERND! nix einspruch du vogel!
Könnt ihr beide nicht ma lesen oder was ist los?
Verfasst: Do 15. Mär 2012, 10:36
von Anaïs Gribonne-Fritz
Dieses Gesetz ist ein zustimmungspflichtiges Vorhaben und ich bitte doch die Kollegen sehr darum, nicht nur keinen Einspruch einzulegen, sondern dem Gesetz sogar zuzustimmen. Roldem wird dies jedenfalls tun. Vielen Dank.
Verfasst: Fr 16. Mär 2012, 16:10
von Stefan Ehrlach
Herr Präsident,
Imperia sieht keine Gründe, die gegen den Entwurf sprechen und wird ihm daher zustimmen.
Verfasst: Fr 16. Mär 2012, 19:40
von Alexander Krüger
Salbor-Katista stimmt ebenfalls zu.
Und in meiner Funktion als stellvertretender Präsident ermahne ich Herrn Traube. Sie haben hier kein Rederecht.
Verfasst: Sa 17. Mär 2012, 14:57
von Gerhard Cheman
Im Vordruck zu dieser Aussprache hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Selbstverständlich hat der Unionsrat hier KEIN Einspruchsrecht SONDERN eine Zustimmungspflicht.
Die Frist bist zum 27.03. könnten wir für unsere Abstimmung trotzdem einhalten, wenn alles klappt.
Gibt es weitere Wortmeldungen hier?
Hiermit verweise ich Herrn Traube des Hauses und erteile ihm Hausverbot für den Unionsrat bis einschließlich 31.03.2012. Erst dann darf er wieder als Gast bei Sitzungen anwesend sein.
Herr Traube wurde in mehreren Aussprachen ermahnt, in dieser Aussprache fällt er wieder durch die Nichtbeachtung des Rederechts auf und beteiligt sich zudem in einer Wortwahl, die dem Haus nicht angebracht ist.
Verfasst: Sa 17. Mär 2012, 14:59
von Gerhard Cheman
Der Freistaat Freistein wird dem Gesetz selbstverständlich zustimmen.
>>simoff<<
Das kommt davon, wenn man solche Aussprachen gegen solche Profi-Juristen

morgens zwischen 4 Uhr und 6 Uhr nach 12-16 Stunden Arbeit noch bearbeitet.....Spass macht die DU mir trotzdem......
>>simon<<
Verfasst: Sa 17. Mär 2012, 17:38
von Joeli Veitayaki
Kein Einspruch = Zustimmung