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2012/04 Aussprache: Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge (Unionsparl.)
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 03:54
von Gerhard Cheman
Das Unionsparlament hat beschlossen:
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz wurde dem Unionsrat am 05.03.2012 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet demnach am 18.03.2012. Die Aussprache ist hiermit eröffnet
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 03:55
von Gerhard Cheman
Ich sehe keinen Grund hier einen Einspruch einzulegen. Die Unionsregierung hat die Gründe für dieses Gesetz erläutert. Freistein wird also keinen Einspruch einlegen.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 12:36
von Stefan Ehrlach
Herr Präsident,
Imperia sieht ebenfalls keine Hinderungsgründe für den Entwurf.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 13:43
von Joeli Veitayaki
Die Westlichen Inseln sehen keinen Grund, hier einen Einspruch einzulegen.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 14:30
von Anaïs Gribonne-Fritz
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine werten Herren,
ich sehe keine rechtliche Grundlage für einen Einspruch. Erlauben Sie mir Artikel 36 Absatz 7 der Unionsverfassung zu zitieren: "Der Unionspräsident schließt im Namen der Union die Verträge mit auswärtigen Staaten, die von der Unionsregierung ausgehandelt wurden. Diese brauchen zuvor die einfache Mehrheit der Abgeordneten des Unionsparlamentes." Eine Beteiligung des Unionsrats ist darin nicht vorgesehen. Warum diese dann bei der Aufhebung der Verträge erforderlich sein sollte, erschließt sich mir nicht. Wir können also gern über die Aufhebung sprechen, nur Verfahrensbeteiligte sind wir verfassungsgemäß nicht.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 15:07
von Joeli Veitayaki
Da haben sie sicherlich recht, Frau Kollegin, ich habe mich eh gefragt, wieso hierfür ein Gesetz vorgelegt wird. Bei Gesetzen ist die Beteiligung des Unionsrates, wie wir alle wissen, selbstverständlich vorgesehen.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 15:36
von Anaïs Gribonne-Fritz
Wahrscheinlich erachtete die Unionsregierung dieses Verfahren als juristisch sauberer als einfach nur hinzuschreiben X und Y seien zu kündigen. Ich finde des Stil nicht schlecht, auch Ratifikationen mittlerweile als Ratifikationsgesetze einzubringen.
Verfasst: Di 6. Mär 2012, 17:41
von Joeli Veitayaki
Es macht das Gesetzesarchiv dadurch völlig unübersichtlich. Ein Gesetz zur Aufhebung eines Gesetzes mag wie ein Gesetz zur Verfassungsänderung stimmig sein. Nicht aber ein Gesetz zur Endratifizierung eines ratifizierten Vertrages, der keiner Zustimmung des Unionsrates bedurfte.
Verfasst: So 11. Mär 2012, 04:22
von Gerhard Cheman
Nun, hier hat sich in den Präsidien von Unionsparlament und Unionsrat ein Übermittlungsfehler eingeschlichen.
Natürlich hat der Unionsrat hier kein Einspruchsrecht.
Eine Abstimmung entfällt somit und ich werde dem Präsidenten des Unionsparlaments mitteilen, dass er das Gesetz direkt an den Unionspräsidenten übermitteln kann.
Gibt es weiteren Aussprachebedarf?
Verfasst: Mo 12. Mär 2012, 04:07
von Gerhard Cheman
Ich schließe hiermit die Aussprache.