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Wiederholungsabstimmung: Änderung von § 8 Abs. 1 GOUP

Verfasst: Mo 5. Mär 2012, 13:01
von Maximilian_Schumpeter
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Kollege Kauli hat eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt. § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung soll demnach neu lauten:
(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.
Eine erste Abstimmung ist an der Beschlussfähigkeit des Hauses gescheitert.

Ich bitte Sie daher erneut um Ihr Votum. Mögliche Stimmabgaben sind Ja, Nein und Enthaltung.

Die Abstimmung dauert 96 Stunden.

Verfasst: Mo 5. Mär 2012, 13:02
von Maximilian_Schumpeter
Ja

Verfasst: Fr 9. Mär 2012, 14:11
von Maximilian_Schumpeter
Die Abstimmung ist geschlossen.

Der Antrag wurde bei einer abgegebenen Stimme einstimmig angenommen. Die Beschlussfähigkeit war gegeben, da es sich um eine Wiederholungsabstimmung nach § 8 Abs. 2 GOUP gehandelt hat.

Ich stelle fest, dass der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung entsprechend angenommen wurde.