Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 11:46
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung hat das folgenden Gesetz in das Unionsparlament eingebracht:
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Eine erste Abstimmung über das Gesetz ist an der Beschlussfähigkeit gescheitert. Ich bitte daher erneut um Ihr Votum.
Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden.
die Unionsregierung hat das folgenden Gesetz in das Unionsparlament eingebracht:
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Eine erste Abstimmung über das Gesetz ist an der Beschlussfähigkeit gescheitert. Ich bitte daher erneut um Ihr Votum.
Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung dauert 96 Stunden.